BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 zu secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0, Version 5.70.4:2.0.0 und 5.70.4:2.1.0 der secunet Security Networks AG BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Postfach 20 03 63, D-53133 Bonn Phone +49 (0)228 99 9582-0, Fax +49 (0)228 9582-5477, Infoline +49 (0)228 99 9582-111 Zertifizierungsreport V1.0 CC-Zert-328 V1.94 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 (*) Gesundheitswesen: Konnektoren secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0, Version 5.70.4:2.0.0 und 5.70.4:2.1.0 von secunet Security Networks AG PP-Konformität: Common Criteria Schutzprofil (Protection Profile), Schutzprofil 1: Anforderungen an den Netzkonnektor, BSI-CC-PP-0097-V2-2020-MA-02, Version 1.6.7, 15.03.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Funktionalität: PP konform plus produktspezifische Ergänzungen Common Criteria Teil 2 erweitert Vertrauenswürdigkeit: Common Criteria Teil 3 konform EAL 3 mit Zusatz von ADV_FSP.4, ADV_IMP.1, ADV_TDS.3, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2 Gültig bis: 09. Juni 2030 Das in diesem Zertifikat genannte IT-Produkt wurde von einer anerkannten Prüfstelle nach der Gemeinsamen Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CEM), Version 3.1 ergänzt um Interpretationen des Zertifizierungsschemas und Anweisungen der Zertifizierungsstelle für Komponenten oberhalb von EAL 5 unter Nutzung der Gemeinsamen Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik, Version 3.1 (CC) evaluiert. CC und CEM sind ebenso als Norm ISO/IEC 15408 und ISO/IEC 18045 veröffentlicht. (*) Dieses Zertifikat gilt nur für die angegebene Version des Produktes in der evaluierten Konfiguration und nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport und -bescheid. Details zur Gültigkeit sind dem Zertifizierungsreport Teil A, Kap. 5 zu entnehmen. Die Evaluation wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zertifizierungsschemas des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durchgeführt. Die im Evaluationsbericht enthaltenen Schlussfolgerungen der Prüfstelle sind in Einklang mit den erbrachten Nachweisen. Dieses Zertifikat ist keine generelle Empfehlung des IT-Produktes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte. Eine Gewährleistung für das IT-Produkt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte, ist weder enthalten noch zum Ausdruck gebracht. Bonn, 10. Juni 2025 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Im Auftrag Fabian Hodouschek L.S. Fachbereichsleiter Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 87 - D-53175 Bonn - Postfach 20 03 63 - D-53133 Bonn Phone +49 (0)228 99 9582-0 - Fax +49 (0)228 9582-5477 - Infoline +49 (0)228 99 9582-111 SOGIS Recognition Agreement für Komponenten bis EAL 4 Common Criteria Recognition Arrangement Anerkennung nur für Komponenten bis EAL 2 und ALC_FLR Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Dies ist eine eingefügte Leerseite. 4 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Gliederung A. Zertifizierung...................................................................................................................7 1. Vorbemerkung..............................................................................................................7 2. Grundlagen des Zertifizierungsverfahrens...................................................................7 3. Anerkennungsvereinbarungen.....................................................................................8 4. Durchführung der Evaluierung und Zertifizierung........................................................9 5. Gültigkeit des Zertifizierungsergebnisses....................................................................9 6. Veröffentlichung.........................................................................................................10 B. Zertifizierungsbericht.....................................................................................................12 1. Zusammenfassung....................................................................................................13 2. Identifikation des EVG...............................................................................................16 3. Sicherheitspolitik........................................................................................................18 4. Annahmen und Klärung des Einsatzbereiches..........................................................18 5. Informationen zur Architektur.....................................................................................18 6. Dokumentation...........................................................................................................18 7. Testverfahren.............................................................................................................18 8. Evaluierte Konfiguration.............................................................................................21 9. Ergebnis der Evaluierung...........................................................................................21 10. Auflagen und Hinweise zur Benutzung des EVG.....................................................27 11. Sicherheitsvorgaben................................................................................................28 12. Definitionen..............................................................................................................28 13. Literaturangaben......................................................................................................31 C. Auszüge aus den Kriterien............................................................................................35 D. Anhänge........................................................................................................................ 36 5 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport A. Zertifizierung 1. Vorbemerkung Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat gemäß BSIG1 die Aufgabe, für Produkte (Systeme oder Komponenten) der Informationstechnik, Sicherheitszertifikate zu erteilen. Die Zertifizierung eines Produktes wird auf Veranlassung des Herstellers oder eines Vertreibers - im folgenden Antragsteller genannt - durchgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist die technische Prüfung (Evaluierung) des Produktes gemäß den vom BSI öffentlich bekannt gemachten oder allgemein anerkannten Sicherheitskriterien. Die Prüfung wird in der Regel von einer vom BSI anerkannten Prüfstelle oder vom BSI selbst durchgeführt. Das Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens ist der vorliegende Zertifizierungsreport. Hierin enthalten sind u. a. das Sicherheitszertifikat (zusammenfassende Bewertung) und der detaillierte Zertifizierungsbericht. Der Zertifizierungsbericht enthält die sicherheitstechnische Beschreibung des zertifizierten Produktes, die Einzelheiten der Bewertung und Hinweise für den Anwender. 2. Grundlagen des Zertifizierungsverfahrens Die Zertifizierungsstelle führt das Verfahren nach Maßgabe der folgenden Vorgaben durch: ● BSI-Gesetz1 ● BSI-Zertifizierungs- und - Anerkennungsverordnung2 ● Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)3 ● besondere Erlasse des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ● die Norm DIN EN ISO/IEC 17065 ● BSI-Zertifizierung: Verfahrensdokumentation zum Zertifizierungsprozess (CC-Produkte) [3] ● BSI Zertifizierung: Verfahrensdokumentation zu Anforderungen an Prüfstellen, deren Anerkennung und Lizenzierung (CC-Stellen) [3] 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) vom 14. August 2009, Bundesgesetzblatt I S. 2821 2 Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungs- und - Anerkennungsverordnung - BSIZertV) vom 17. Dezember 2014, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I, Nr. 61, S. 2231 3 Besondere Gebührenverordnung des BMI für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen indessen Zuständigkeitsbereich (BMIBGebV), Abschnitt 7 (BSI-Gesetz) vom 2. September 2019, Bundesgesetzblatt I S. 1365 7 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 ● Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Criteria for Information Technology Security Evaluation/CC), Version 3.14 [1], auch als Norm ISO/IEC 15408 veröffentlicht ● Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Methodology for Information Technology Security Evaluation/CEM), Version 3.1 [2] auch als Norm ISO/IEC 18045 veröffentlicht ● BSI-Zertifizierung: Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema (AIS) [4] 3. Anerkennungsvereinbarungen Um die Mehrfach-Zertifizierung des gleichen Produktes in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde eine gegenseitige Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten - sofern sie auf ITSEC oder Common Criteria (CC) beruhen - unter gewissen Bedingungen vereinbart. 3.1. Europäische Anerkennung von CC – Zertifikaten (SOGIS-MRA) Das SOGIS-Anerkennungsabkommen (SOGIS-MRA) Version 3 ist im April 2010 in Kraft getreten. Es legt die Anerkennung von Zertifikaten für IT-Produkte auf einer Basisanerkennungsstufe und zusätzlich für IT-Produkte aus bestimmten Technischen Bereichen (SOGIS Technical Domain) auf höheren Anerkennungsstufen fest. Die Basisanerkennungsstufe schließt die Common Criteria (CC) Vertrauenswürdigkeitsstufen EAL 1 bis EAL 4 ein. Für Produkte im technischen Bereich "smartcard and similar devices" ist eine SOGIS Technical Domain festgelegt. Für Produkte im technischen Bereich "HW Devices with Security Boxes" ist ebenfalls eine SOGIS Technical Domain festgelegt. Des Weiteren erfasst das Anerkennungsabkommen auch erteilte Zertifikate für Schutzprofile (Protection Profiles) basierend auf den Common Criteria. Eine aktuelle Liste der Unterzeichnerstaaten bzw. der anerkannten Zertifizierungsstellen, Details zur Anerkennung sowie zur Historie des Abkommens können auf der Internetseite https://www.sogis.eu eingesehen werden. Das SOGIS-MRA-Logo auf dem Zertifikat zeigt, dass das Zertifikat unter den Bedingungen des Abkommens von den jeweiligen Stellen der Unterzeichnerstaaten als gleichwertig anerkannt wird. Ein Hinweis unter dem Logo weist auf einen spezifischen Umfang der Anerkennung hin. Dieses Zertifikat fällt unter die Anerkennung nach den Regeln des SOGIS-MRA, d.h. bis einschließlich der Komponenten nach CC Teil 3 EAL 4. Die Evaluierung beinhaltete die Komponente AVA_VAN.5, die nicht nach den Regelungen des SOGIS-MRA anerkannt ist. Für die Anerkennung ist hier die entsprechende EAL 4 Komponente maßgeblich. 3.2. Internationale Anerkennung von CC - Zertifikaten Das internationale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten basierend auf CC (Common Criteria Recognition Arrangement, CCRA-2014) wurde am 8. September 2014 ratifiziert. Es deckt CC-Zertifikate ab, die auf sog. collaborative Protection Profiles (cPP) (exact use) basieren, CC-Zertifikate, die auf Vertrauenswürdigkeitsstufen bis einschließlich EAL 2 oder die Vertrauenswürdigkeitsfamilie Fehlerbehebung (Flaw 4 Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 12. Februar 2007 im Bundesanzeiger, datiert 23. Februar 2007, S. 1941 8 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Remediation, ALC_FLR) basieren und CC Zertifikate für Schutzprofile (Protection Profiles) und für collaborative Protection Profiles (cPP). Eine aktuelle Liste der Unterzeichnerstaaten bzw. der anerkannten Zertifizierungsstellen kann auf der Internetseite https://www.commoncriteriaportal.org eingesehen werden. Das CCRA-Logo auf dem Zertifikat zeigt, dass das Zertifikat unter den Bedingungen des Abkommens von den jeweiligen Stellen der Unterzeichnerstaaten als gleichwertig anerkannt wird. Ein Hinweis unter dem Logo weist auf einen spezifischen Umfang der Anerkennung hin. Dieses Zertifikat fällt unter die Anerkennungsregeln des CCRA-2014, d.h. Anerkennung bis einschließlich CC Teil 3 EAL 2 und ALC_FLR Komponenten. 4. Durchführung der Evaluierung und Zertifizierung Die Zertifizierungsstelle führt für jede einzelne Evaluierung eine Prüfbegleitung durch, um einheitliches Vorgehen, einheitliche Interpretation der Kriterienwerke und einheitliche Bewertungen sicherzustellen. Das Produkt secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0, Version 5.70.4:2.0.0 und 5.70.4:2.1.0 hat das Zertifizierungsverfahren beim BSI durchlaufen. Es handelt sich um eine Re- Zertifizierung basierend auf BSI-DSZ-CC-1044-V7-2023. Für diese Evaluierung wurden bestimmte Ergebnisse aus dem Evaluierungsprozess BSI-DSZ-CC-1044-V7- 2023 wiederverwendet. Die Evaluation des Produkts secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0, Version 5.70.4:2.0.0 und 5.70.4:2.1.0 wurde von SRC Security Research & Consulting GmbH durchgeführt. Die Evaluierung wurde am 11. April 2025 abgeschlossen. Das Prüflabor SRC Security Research & Consulting GmbH ist eine vom BSI anerkannte Prüfstelle (ITSEF)5. Der Sponsor und Antragsteller ist: secunet Security Networks AG. Das Produkt wurde entwickelt von: secunet Security Networks AG. Die Zertifizierung wurde damit beendet, dass das BSI die Übereinstimmung mit den Kriterien überprüft und den vorliegenden Zertifizierungsreport erstellt hat. 5. Gültigkeit des Zertifizierungsergebnisses Dieser Zertifizierungsreport bezieht sich nur auf die angegebene Version des Produktes. Das Produkt ist unter den folgenden Bedingungen konform zu den bestätigten Vertrauenswürdigkeitskomponenten: ● alle Auflagen hinsichtlich der Generierung, der Konfiguration und dem Einsatz des EVG, die in diesem Report gestellt werden, werden beachtet. ● das Produkt wird in der Umgebung betrieben, die in diesem Report und in den Sicherheitsvorgaben beschrieben ist. Die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeitskomponenten und -stufen kann direkt den CC entnommen werden. Detaillierte Referenzen sind in Teil C dieses Reportes aufgelistet. Das Zertifikat bestätigt die Vertrauenswürdigkeit des Produktes gemäß den Sicherheitsvorgaben zum Zeitpunkt der Ausstellung. Da sich Angriffsmethoden im Laufe 5 Information Technology Security Evaluation Facility 9 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 der Zeit fortentwickeln, ist es erforderlich, die Widerstandsfähigkeit des Produktes regelmäßig überprüfen zu lassen. Aus diesem Grunde sollte der Hersteller das zertifizierte Produkt im Rahmen des Assurance Continuity-Programms des BSI überwachen lassen (z.B. durch eine Neubewertung oder eine Re-Zertifizierung). Insbesondere wenn Ergebnisse aus dem Zertifizierungsverfahren in einem nachfolgenden Evaluierung- und Zertifizierungsverfahren oder in einer Systemintegration verwendet werden oder wenn das Risikomanagement eines Anwenders eine regelmäßige Aktualisierung verlangt, wird empfohlen, die Neubewertung der Widerstandsfähigkeit regelmäßig, z.B. jährlich vorzunehmen. Um in Anbetracht der sich weiter entwickelnden Angriffsmethoden eine unbefristete Anwendung des Zertifikates trotz der Erfordernis nach einer Neubewertung nach den Stand der Technik zu verhindern, wurde die maximale Gültigkeit des Zertifikates begrenzt. Dieses Zertifikat, erteilt am 10. Juni 2025, ist gültig bis 09. Juni 2030. Die Gültigkeit kann im Rahmen einer Re-Zertifizierung erneuert werden. Der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, 1. bei der Bewerbung des Zertifikates oder der Tatsache der Zertifizierung des Produktes auf den Zertifizierungsreport hinzuweisen sowie jedem Anwender des Produktes den Zertifizierungsreport und die darin referenzierten Sicherheitsvorgaben und Benutzerdokumentation für den Einsatz oder die Verwendung des zertifizierten Produktes zur Verfügung zu stellen, 2. die Zertifizierungsstelle des BSI unverzüglich über Schwachstellen des Produktes zu informieren, die nach dem Zeitpunkt der Zertifizierung durch Sie oder Dritte festgestellt wurden, 3. die Zertifizierungsstelle des BSI unverzüglich zu informieren, wenn sich sicherheitsrelevante Änderungen am geprüften Lebenszyklus, z. B. an Standorten oder Prozessen ergeben oder die Vertraulichkeit von Unterlagen und Informationen zum Evaluierungsgegenstand oder aus dem Evaluierungs- und Zertifizierungsprozess, bei denen die Zertifizierung des Produktes aber von der Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit für den Bestand des Zertifikates ausgegangen ist, nicht mehr gegeben ist. Insbesondere ist vor Herausgabe von vertraulichen Unterlagen oder Informationen zum Evaluierungsgegenstand oder aus dem Evaluierungs- und Zertifizierungsprozess, die nicht zum Lieferumfang gemäß Zertifizierungsreport Teil B gehören oder für die keine Weitergaberegelung vereinbart ist, an Dritte, die Zertifizierungsstelle des BSI zu informieren. Bei Änderungen am Produkt kann die Gültigkeit des Zertifikats auf neue Versionen ausgedehnt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller die Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit (d.h. eine Re-Zertifizierung oder ein Maintenance Verfahren) in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regeln beantragt und die Evaluierung keine Schwächen aufdeckt. 6. Veröffentlichung Das Produkt secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0, Version 5.70.4:2.0.0 und 5.70.4:2.1.0 ist in die BSI-Liste der zertifizierten Produkte, die regelmäßig veröffentlicht wird, aufgenommen worden (siehe auch Internet: https://www.bsi.bund.de und [5]). Nähere Informationen sind über die BSI-Infoline 0228/9582-111 zu erhalten. 10 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Weitere Exemplare des vorliegenden Zertifizierungsreports können beim Hersteller des Produktes angefordert werden6 . Der Zertifizierungsreport kann ebenso in elektronischer Form von der oben angegebenen Internetadresse heruntergeladen werden. 6 secunet Security Networks AG Kurfürstenstraße 58 45138 Essen Deutschland 11 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 B. Zertifizierungsbericht Der nachfolgende Bericht ist eine Zusammenfassung aus ● den Sicherheitsvorgaben des Antragstellers für den Evaluationsgegenstand, ● den entsprechenden Prüfergebnissen des Prüflabors und ● ergänzenden Hinweisen und Auflagen der Zertifizierungsstelle. 12 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport 1. Zusammenfassung Der Evaluierungsgegenstand (EVG) ist das Softwareprodukt Netzkonnektor, welcher die Sicherheitsfunktionen einer Firewall, eines VPN-Clients, eines NTP-Servers, eines Namensdienstes (DNS) und eines DHCP-Dienstes umfasst. Er enthält auch die Grundfunktionen zum Aufbau sicherer TLS-Verbindungen zu anderen IT-Produkten. Der Konnektor wird als Einboxkonnektor (EBK) oder als Rechenzentrumskonnektor (RZK) in Form einer komplett geschlossenen Appliance umgesetzt. Die Sicherheitsvorgaben [6] stellen die Grundlage für die Zertifizierung dar. Sie basieren auf dem zertifizierten Protection Profile [8]. Die Vertrauenswürdigkeitskomponenten (Security Assurance Requirements - SAR) sind dem Teil 3 der Common Criteria entnommen (siehe Teil C oder [1], Teil 3). Der EVG erfüllt die Anforderungen der Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL 3 mit Zusatz von ADV_FSP.4, ADV_IMP.1, ADV_TDS.3, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2. Die funktionalen Sicherheitsanforderungen (Security Functional Requirements SFR) an den EVG werden in den Sicherheitsvorgaben [6] Kapitel 6.2 beschrieben. Sie wurden dem Teil 2 der Common Criteria entnommen und durch neu definierte funktionale Sicherheitsanforderungen ergänzt. Der EVG ist daher gekennzeichnet als CC Teil 2 erweitert. Die funktionalen Sicherheitsanforderungen werden durch die folgende Sicherheitsfunktionalität des EVG umgesetzt: Sicherheitsfunktiona- lität des EVG Thema VPN-Client Der EVG stellt einen sicheren Kanal zur zentralen Telematikinfrastruktur-Plattform (TI-Plattform) sowie zum Sicheren Internet Service (SIS) bereit, der nach gegenseitiger Authentisierung die Vertraulichkeit und Datenintegrität der Nutzdaten sicherstellt. Der Trusted Channel wird auf Basis des IPsec-Protokolls aufgebaut, hierbei wird IKEv2 unterstützt. Informationsflusskon- trolle Regelbasiert nutzen alle schützenswerten Informationsflüsse die etablierten VPN- Tunnel. Nur Informationsflüsse, die vom Konnektor initiiert wurden sowie Informationsflüsse von Clientsystemen in Bestandsnetze dürfen den VPN-Tunnel in die Telematikinfrastruktur benutzen und erhalten damit überhaupt erst Zugriff auf die zentrale TI-Plattform. Andere Informationsflüsse, die den Zugriff auf Internet- Dienste aus den lokalen Netzen der Leistungserbringer betreffen, nutzen den VPN-Tunnel zum Sicheren Internet Service (SIS). Dynamischer Paketfil- ter Der EVG implementiert einen dynamischen Paketfilter. Diese Anforderung wird als Informationsflusskontrolle modelliert. Die Filterregeln (packet filtering rules) sind mit geeigneten Default-Werten vorbelegt und können vom Administrator für den SIS verwaltet werden. Netzdienste: Zeitsyn- chronisation Der EVG führt bei bestehender Verbindung zur TI in regelmäßigen Abständen eine Zeitsynchronisation mit Zeitservern durch. Der EVG unterstützt eine Signaleinrichtung in Form von Status-LEDs am Gehäuse des Konnektors, u.a. auch für die Anzeige der Verbindung zur TI. Netzdienste: Zertifikats- prüfung Der EVG überprüft die Gültigkeit der Zertifikate, die für den Aufbau der VPN- Tunnel verwendet werden. Die erforderlichen Informationen zur Prüfung der Gerätezertifikate werden dem EVG in Form einer (signierten) Trust-service Status 13 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Sicherheitsfunktiona- lität des EVG Thema List (TSL) und einer Sperrliste (CRL) bereitgestellt. Der EVG prüft die Zertifikate kryptographisch mittels der aktuell gültigen TSL und CRL. Stateful Packet Inspec- tion Der EVG kann nicht wohlgeformte IP-Pakete erkennen und verwirft diese. Er implementiert eine sogenannte „zustandsgesteuerte Filterung“. Dies ist eine dynamische Paketfiltertechnik, bei der jedes Datenpaket einer aktiven Sitzung zugeordnet und der Verbindungsstatus in die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Informationsflusses einbezogen wird. Selbstschutz: Speicher- aufbereitung Der EVG löscht nicht mehr benötigte kryptographische Schlüssel (insbesondere Sitzungsschlüssel für die VPN-Verbindung) nach ihrer Verwendung durch aktives Überschreiben mit Nullen. Der EVG speichert medizinische Daten nicht dauerhaft. Ausnahmen sind die Speicherung von Daten während ihrer Ver- und Entschlüsselung; auch diese werden sobald wie möglich nach ihrer Verwendung gelöscht. Selbstschutz: Selbst- tests Der EVG bietet seinen Benutzern die Möglichkeit, die eigene Integrität zu überprüfen. Es wird bei Programmstart eine Prüfung der Integrität der installierten ausführbaren Dateien und sonstigen sicherheitsrelevanten Dateien (Konfigurationsdateien, TSF-Daten) durch Verifikation von Signaturen durchgeführt. Dies wird durch eine sichere Bootkette umgesetzt. Die Selbsttest- Funktion (u.a. Secure Boot) kann nicht deaktiviert bzw. manipuliert werden. Im Falle einer Software-Aktualisierung wird dieselbe Bootkette durchlaufen. Das neue SW-Image wird vom Bootloader geprüft und geladen. Schlägt die Prüfung der Integrität fehl, so wird ein Neustart des EVG durchgeführt und anschließend wird das ursprüngliche SW-Image geladen. Selbstschutz: Schutz von Geheimnissen, Seitenkanalresistenz Der EVG schützt Geheimnisse während ihrer Verarbeitung gegen unbefugte Kenntnisnahme. Dies gilt grundsätzlich für kryptographisches Schlüsselmaterial. Der private Authentisierungsschlüssel für das VPN wird bereits durch die gSMC-K und deren Resistenz gegen Seitenkanalangriffe geschützt. Der EVG verhindert darüber hinaus den Abfluss von geheimen Informationen wirkungsvoll, etwa die Sitzungsschlüssel der VPN-Verbindung oder zu schützende Daten der TI und der Bestandsnetze. Selbstschutz: Sicher- heits-Log Der EVG führt ein Sicherheits-Log gemäß Konnektorspezifikation [13], [gemSpec_Kon]. Administration Der EVG setzt Lokales und Remote Management um. Der Administrator muss autorisiert sein, bevor er administrative Tätigkeiten bzw. Wartungstätigkeiten ausführen darf. Die Authentisierung erfolgt dabei durch den Netzkonnektor selbst. Zu den administrativen Tätigkeiten bzw. Wartungstätigkeiten gehören neben der Konfiguration des Konnektors u.a. die Verwaltung der Filterregeln für den dynamischen Paketfilter sowie das Aktivieren und Deaktivieren des VPN-Tunnels. Die Administration der Filterregeln für den dynamischen Paketfilter ist den Administratoren vorbehalten. Software Update Signierte Update-Pakete werden importiert und im Datenspeicher des EVG abgelegt. Sobald ein Update-Paket zur Verfügung steht signalisiert der EVG dass ein Software Update-Paket zur Verfügung steht. Der Administrator kann die Version des Update-Paketes prüfen und den Updateprozess anstoßen. Die Automatische Installation von Software Updates wird vom EVG nicht unterstützt. Im Falle einer Software-Aktualisierung wird der EVG neu gestartet und dieselbe Bootkette wie in der Sicherheitsfunktion „Selbstschutz“ beschrieben, abgelaufen. 14 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Sicherheitsfunktiona- lität des EVG Thema Das neue Update-Paket wird vom Bootloader auf Integrität geprüft und bei erfolgreicher Prüfung geladen. Das alte Image wird vom EVG verworfen. Schlägt die Prüfung der Integrität fehl, so wird das Update-Paket verworfen und ein Neustart des EVG durchgeführt mit dem das ursprüngliche SW Image geladen wird. Durch die Prüfung des Update-Pakets analog zum regulären Boot-Prozess wird verhindert, dass manipulierte Update-Pakete eingespielt werden können. Kryptographische Ba- sisdienste Der Konnektor implementiert Kryptographische Basisdienste für den Aufbau von sicheren VPN-Verbindungen zu den VPN-Konzentratoren der TI und des SIS. TLS-Kanäle unter Nut- zung sicherer krypto- graphischer Algorith- men Der Netzkonnektor stellt dem Anwendungskonnektor die Dienste zum Aufbau eines TLS-Kanals zur Verfügung. TLS wird auch zur Absicherung der Administratorschnittstelle verwendet. Die kryptographischen Basisdienste für TLS des Netzkonnektors werden nicht direkt nach außen zur Verfügung gestellt, sondern können nur indirekt aufgerufen werden (z.B. Einrichtung und Verwendung des TLS-Kanals). Zertifikate die im Rahmen des TLS-Verbindungsaufbaus zum Einsatz kommen, werden vom Netzkonnektor entsprechend den Anforderungen in der Konnektorspezifikation [13], [gemSpec_Kon], interpretiert. Der EVG prüft insbesondere, ob die Gültigkeitsdauer eines Zertifikates überschritten ist und ob ein Zertifikat in einer Whitelist enthalten ist. Für die Einrichtung einer sicheren TLS-Verbindung zwischen Konnektor und Clientsystemen werden X.509-Zertifikate verwendet. Entsprechende Zertifikate für das Clientsystem können vom EVG erzeugt werden. Der EVG bietet dem Administrator eine sichere Schnittstelle zum exportieren dieser X.509-Zertifikate für Clientsysteme und die zugehörigen privaten Schlüssel. Zertifikate für Clientsysteme können auch vom EVG über die gesicherte Management- Schnittstelle durch den Administrator importiert werden, um ggfls. benötigte Betriebszustände wiederherzustellen. Die TLS-Verbindungen werden vom Anwendungskonnektor gemanagt und je nach Anwendungsfall eingerichtet. Tabelle 1: Sicherheitsfunktionalität des EVG Mehr Details sind in den Sicherheitsvorgaben [6] Kapitel 6 dargestellt. Die Werte, die durch den EVG geschützt werden, sind in den Sicherheitsvorgaben [6], Kapitel 3.1, definiert. Basierend auf diesen Werten stellen die Sicherheitsvorgaben die Sicherheitsumgebung in Form von Annahmen, Bedrohungen und organisatorischen Sicherheitspolitiken in den Kapiteln 3.5, 3.3 und 3.4 dar. Dieses Zertifikat umfasst die in Kapitel 8 beschriebenen Konfigurationen des EVG. Die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse, wie in diesem Zertifikat bestätigt, erfolgte ohne Einbeziehung der für die Ver- und Entschlüsselung eingesetzten kryptographischen Algorithmen (vgl. §9 Abs. 4 Nr. 2 BSIG). Für Details siehe Kap. 9 dieses Berichtes. Dieses Zertifikat gilt nur für die angegebene Version des Produktes in der evaluierten Konfiguration und nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport. Dieses Zertifikat ist keine generelle Empfehlung des IT-Produktes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte. Eine Gewährleistung für das IT-Produkt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die 15 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte, ist weder enthalten noch zum Ausdruck gebracht. 2. Identifikation des EVG Der Evaluierungsgegenstand (EVG) heißt: secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0, Version 5.70.4:2.0.0 und 5.70.4:2.1.0 Die folgende Tabelle beschreibt den Auslieferungsumfang: Typ Identifikator Version Auslieferungsart HW secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0 Hardware für Einbox- Konnektor (EBK) oder Rechenzentrumskonnektor (RZK) (nicht Teil des EVG) Hardware Version: 2.0.0 (EBK) 2.1.0 (RZK) BIOS FW Version: CSASR007 (nur EBK), CSASR009, CSASR011 Das Gerät wird über eine sichere Lieferkette dem Endkunden zugestellt. HW gSMC-Ks (nicht Teil des EVG) Kartentypen7 : ● STARCOS 3.6 Health SMCK R1 ● TCOS Security Module Card – K Version 2.0 Release 1 ● STARCOS 3.7 gSMC-K R1 ● TCOS Security Module Card – K Version 2.0 Release 2 Die gSMC-Ks sind in der Konnektor-Hardware verbaut. SW secunet konnektor 2.0.0 und 2.0.1 Firmware EVG-Version: 5.70.4:2.0.0 (EBK) 5.70.4:2.1.0 (RZK) jeweils bestehend aus: Netzkonnektor-Version: 5.70.48 Anwendungskonnektor-Version: 5.70.3 Die Software wird im Zuge der Fertigung auf die Hardware gebracht und über eine sichere Lieferkette ausgeliefert. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass die Software als Software- Update-Paket über KSR verteilt werden kann. SW AMTS, NFDM und ePA Fachmodul Firmware (nicht Teil des EVG) NFDM-Fachmodul: secunet Fachmodul NFDM 5.1.1 AMTS-Fachmodul: secunet Fachmodul AMTS 5.50.0 ePA-Fachmodul: secunet Fachmodul ePA 5.70.0 Die Fachmodule sind integraler Bestandteil des Anwendungskonnektor- Image. 7 Je Konnektor sind immer identische gSMC-Ks eines der hier genannten Kartentypen verbaut, die anhand der Identifikationsnummer (ICCSN) ermittelt werden können, siehe Handbuch [10] [a]. 8 Die Angabe gilt als Gesamtversion der Firmware, d.h. inkludiert die Version des Anwendungskonnektors. 16 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Typ Identifikator Version Auslieferungsart DOC Zugehörige Handbücher secunet(konnektor, Modularer Konnektor Version 2.0.0 und 2.1.0, Bedienungsanleitung, Für Administratoren und Benutzer, Version 6.8.5, 10.04.2025, secunet Security Networks AG SHA256: 927c6d212e5fbfaf4426ecc274a938560 ac28f6b9f460e70a9ca917177ac3661 Die Handbücher können auf der Herstellerwebseite heruntergeladen werden. DOC secunet(konnektor v2.0.0, 2.0.1 und 2.1.0, Sichere Lieferkette – Hinweise und Prüfpunkte für Endnutzer, secunet Security Networks AG, Version 2.0, 11.05.2023 SHA256: ae467b545732b0f0814a3ff2c6771badb b5f3d2dced8851bdfe4161f03f890e3 DOC Konnektor Management API- Dokumentation, eHealth Experts GmbH, Version 5.1.1, 07.08.2024 SHA256: 03a1b2946a61682d91f74e2974d2884c e77978c280f9ba000fe22c71f64db522 Die REST-API Spezifikation der Management-Schnitt- stelle wird im Handbuch [10] [a], Kap. 8, erwähnt und nur auf Anfrage durch den Hersteller gezielt ausgeliefert. DOC Security Guidance Fachmodulentwicklung; eHealth Experts GmbH; v.1.6; 07.07.2023 SHA256: ce65032c4d13467f3ea693c8a56913bc 3fdb6b4b4f2b3839d2c1eced686d0352 Die Security Guidance Fachmodulentwicklung wird nur intern den Fachmodul-Entwicklern zur Verfügung gestellt. Tabelle 2: Auslieferungsumfang des EVG Die sichere Lieferkette wird in [9] beschrieben. Die Anweisungen an den Nutzer, wie die Einhaltung der sicheren Lieferkette überprüft werden kann, sind in [10] [b] beschrieben. Das Gerät, welches den EVG beinhaltet, ist in einem Gehäuse untergebracht, und verfügt über die Hardwareanschlüsse, die für den Betrieb des EVG notwendig sind. Die gSMC-Ks befinden sich ebenfalls in diesem Gehäuse. Die Version des EVG kann über die grafische Benutzeroberfläche ermittelt werden. Eine Beschreibung dazu findet sich in [10] [a], Kapitel 9.5.6. Im Bereich “Version” werden Produktdaten und Versionsangaben angezeigt, wie zum Beispiel Firmware Version (EVG Version), die Hardware Version der unterliegenden Hardware sowie die Seriennummer des Geräts. Mit “Details” können weitere Einzelheiten zum System angezeigt werden, wie zum Beispiel die Version der Anwendungskonnektor-Komponente. Die im Konnektor verbauten gSMC-Ks können anhand der Identifikationsnummer (ICCSN) ermittelt werden, siehe [10] [a], Kapitel 9.3.1. Die ICCSN der Karte besteht aus 20 Stellen. Die elfte Stelle der ICCSN gibt dabei an, welcher Typ der gSMC-Ks im Konnektor verbaut ist, siehe [10] [a], Tabelle 20 und Kapitel 9.3.1. 17 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 3. Sicherheitspolitik Die Sicherheitspolitik wird durch die funktionalen Sicherheitsanforderungen ausgedrückt und durch die Sicherheitsfunktionalität des EVG umgesetzt. Die durchgesetzte Sicherheitspolitik ist durch eine ausgewählte Menge an SFRs definiert und wird vom EVG umgesetzt. Der EVG implementiert logische Sicherheitsfunktionalität, um schützenswerte Daten, die vom EVG gespeichert und verarbeitet werden, während des Betriebs in einer sicheren Einsatzumgebung zu schützen. So erhält der EVG die Integrität gespeicherter Daten durch seine Möglichkeiten zur Konfiguration, Speicherzugriff und seiner umgesetzten Sicherheitsfunktionen. Weitere Details hierzu können dem Security Target, [6], Kap. 6, entnommen werden. 4. Annahmen und Klärung des Einsatzbereiches Die in den Sicherheitsvorgaben definierten Annahmen sowie Teile der Bedrohungen und organisatorischen Sicherheitspolitiken werden nicht durch den EVG selbst abgedeckt. Diese Aspekte führen zu Sicherheitszielen, die durch die EVG-Einsatzumgebung erfüllt werden müssen. Insbesondere sind die folgenden Punkte relevant: ● OE.NK.CS: Korrekte Nutzung des Konnektors durch Clientsysteme und andere aktive Komponenten im LAN ● OE.NK.Admin_EVG: Sichere Administration des Netzkonnektors ● OE.NK.phys_Schutz: Physischer Schutz des EVG ● OE.NK.Betrieb_CS: Sicherer Betrieb der Clientsysteme Details und weitere Punkte finden sich in den Sicherheitsvorgaben [6], Kapitel 4.2. 5. Informationen zur Architektur Der EVG ist ein Softwareprodukt, das auf dem Betriebssystem Linux basiert. Dieser Abschnitt liefert eine Übersicht über die Subsysteme des EVG und die entsprechenden TSF, die Gegenstand dieser Evaluierung waren. Für die Sicherheitsfunktionen des EVG siehe obige Tabelle 1: Sicherheitsfunktionalität des EVG. Entsprechend dem EVG-Design werden diese Sicherheitsfunktionen unter anderem von folgenden Subsystemen umgesetzt: Konnektor-Basissystem und VPN. 6. Dokumentation Die evaluierte Dokumentation, die in Tabelle 2 aufgeführt ist, wird zusammen mit dem Produkt zur Verfügung gestellt. Hier sind die Informationen enthalten, die zum sicheren Umgang mit dem EVG in Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorgaben benötigt werden. Zusätzliche Hinweise und Auflagen zum sicheren Gebrauch des EVG, die im Kapitel 10 enthalten sind, müssen befolgt werden. 7. Testverfahren Zur Bestätigung aller Sicherheitsfunktionen des EVG wurden folgende Methoden angewendet: ● automatisiertes Testen aller TSFI 18 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport ● manuelles Testen aller TSFI ● Sourcecode-Reviews ● Netzwerktests einschließlich gezielter Tests der Protokolle IPsec und TLS Für das Testen durch die Prüfstelle wurden sowohl die Ausprägungen “Release” als auch “Extended Release” verwendet. Diese Ausprägungen sind konsistent mit den Angaben im Security Target In den Fällen, bei denen die Tests nicht an der finalen Version, sondern an anderen Versionen durchgeführt wurden, wurde eine Analyse der Änderungen am EVG zwischen getesteter und finaler Version anhand der bereitgestellten Beschreibungen des Herstellers und insbesondere des Source-Codes durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass eine Wiederholung der Tests an der finalen EVG-Version nicht notwendig ist, da die jeweils getestete Sicherheitsfunktion sich nicht geändert hat und durch die Änderungen am EVG nicht beeinflusst wird. Die an den jeweiligen Vorversionen erhaltenen Testergebnisse sind somit vollständig auf die finale EVG-Version übertragbar. Bei Tests und Schwachstellenanalyse wurde systematisch das Angriffspotential “High” (AVA_VAN.5) unterstellt. Die tatsächlichen Ergebnisse des Testens entsprachen den erwarteten und spezifizierten Ergebnissen. Bei der Schwachstellenanalyse wurden zuerst veröffentlichte Schwachstellen auf ihre Relevanz in der Einsatzumgebung des EVG untersucht und ggf. weiteren Tests und Analysen unterzogen. Es wurde unter Berücksichtigung des unterstellten Angriffsniveaus keine ausnutzbare Schwachstelle identifiziert. Herstellertests Der Hersteller hat zwei verschiedene Testumgebungen bereitgestellt, die im Folgenden beschrieben werden. Die meisten Tests wurden dabei an der Testumgebung „ANKE“ durchgeführt. Testumgebung ANKE Die Test-Engine und die entsprechenden Test-Module sind in der Programmiersprache Java implementiert und verwenden die Java-Laufzeitumgebung (JRE) inklusive deren Netzwerkfunktionalität. Die Testlogik ist in einzelnen Test-Modulen enthalten, die für die jeweiligen Testfälle mit unterschiedlichen Parametern aufgerufen und kombiniert werden können. Dabei können Test-Module für beliebige Testfälle wiederverwendet werden. Das Testergebnis einzelner Testfälle wird durch separate Evaluator-Module bewertet, die ebenfalls bei der Zusammenstellung der einzelnen Testfälle mehrfach verwendet werden. Die Schnittstellen werden durch Test-Module getestet, die in der Testumgebung des Herstellers eingebaut sind. Jedes Test-Modul testet dabei eine definierte Funktionalität. Testumgebung NWTU Der Hersteller hat neben der oben beschriebenen Testumgebung eine weitere Testumgebung für die Ausführung bestimmter Testfälle bereitgestellt. Diese alternative Netzwerktestumgebung wurde für Testszenarien, die auf das Testen von Netzwerk- 19 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 funktionen abzielen und nicht ohne erheblichen Aufwand mit der anderen Testumgebung umgesetzt werden können, entwickelt. Die Testfälle sind als Unix Shell Scripts implementiert. Nach jeder Testausführung wird eine Logdatei erstellt, die das jeweilige Testergebnis PASSED, FAILED oder ABORTED enthält. Testansatz des Herstellers Der Testansatz des Herstellers ist das direkte Testen der SFRs. Diese SFRs sind wiederum auf die sicherheitsrelevanten Schnittstellen (TSFIs) des EVGs abgebildet. Zusätzlich wurden weitere Testfälle durch den Hersteller implementiert, die nicht direkt auf Anforderungen der gematik Spezifikation zurückzuführen sind, aber Sicherheitsfunktionen adressieren, die in den Sicherheitsvorgaben [6] definiert sind. Alle relevanten Testfälle wurden auf SFRs abgebildet und jedes SFR ist von mindestens einem Testfall abgedeckt. In Einzelfällen wurde begründet, wie die korrekte Umsetzung der Sicherheitsfunktion bereits auf andere Weise verifiziert wird (z. B. durch Source Code Analyse). Um sicherzustellen, dass die Sicherheitsfunktionalität, wie sie in der Funktionalen Spezifikation beschrieben ist, vollständig durch Testfälle abgedeckt wird, hat der Hersteller eine Abdeckungsanalyse aller SFRs durch TSFIs und umgekehrt durchgeführt. Jedes TSFI wird durch Testfälle abgedeckt. Testergebnisse Es wurden keine Abweichungen zwischen erwartetem und tatsächlichem Verhalten des EVG festgestellt. Unabhängige Tests der Prüfstelle Die unabhängigen Evaluatortests wurden mit den Testumgebungen des Herstellers durchgeführt. Zudem kamen weitere Testwerkzeuge der Prüfstelle zum Einsatz, z. B. Tools zum Versenden und Empfangen von REST-Befehlen. Für Testzwecke wurde der Prüfstelle die sogenannte „Extended Release“-Variante des EVG zur Verfügung gestellt. Dadurch wurden Untersuchungen des EVG insbesondere für den AVA-Aspekt vereinfacht und zum Teil überhaupt erst möglich gemacht (z. B. durch Zugriff auf das Betriebssystem). Die „Extended Release“-Variante soll dabei neben den nötigen Anpassungen möglichst gering von der finalen Produktversion abweichen. Die Unterschiede zwischen EVG und „Extended Release“-Variante wurden im Rahmen der Evaluierung untersucht und dabei konnte festgestellt werden, dass diese Unterschiede keinen Einfluss auf die damit erhaltenen Testergebnisse haben, insbesondere nicht auf die funktionalen Tests. Weiterhin wurden alle automatisierten Testfälle der Herstellertestumgebung wiederholt. Testergebnisse Insgesamt wurden keine Abweichungen zwischen erwarteten und tatsächlichen Testergebnissen festgestellt. Penetrationstests der Prüfstelle Die Konfiguration des EVG, die von dieser Evaluierung abgedeckt ist, wurde getestet. Testergebnisse 20 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Insgesamt wurden keine Abweichungen zwischen erwarteten und tatsächlichen Testergebnisse festgestellt. Es war kein Angriffsszenario, welches einen Angreifer mit hohem Angriffspotential (high attack potential) voraussetzt, in der Betriebsumgebung, wie sie in den Sicherheitsvorgaben [6] definiert ist, erfolgreich durchführbar. Diese gilt unter der Annahme, dass alle Maßnahmen, die vom Hersteller an den sicheren Betrieb gestellt sind, auch umgesetzt werden. 8. Evaluierte Konfiguration Die evaluierte Konfiguration des EVG ist durch folgende Festlegungen definiert: ● secunet konnektor 2.0.0 und 2.1.0 ◦ Vollständige Versionsangabe EBK: 5.70.4:2.0.0 ◦ Vollständige Versionsangabe RZK: 5.70.4:2.1.0 ● Zugehörige Dokumente: ◦ secunet(konnektor, Bedienungsanleitung, Für Administratoren und Benutzer, Version 6.8.5, 10.04.2025, secunet Security Networks AG ◦ Konnektor Management API-Dokumentation, eHealthExperts, Version 5.1.1, Stand 07.08.2024 ◦ Security Guidance Fachmodulentwicklung; eHealthExperts; v1.6; 07.07.2023 ◦ secunet(konnektor v2.0.0, 2.0.1 und 2.1.0, Sichere Lieferkette – Hinweise und Prüfpunkte für Endnutzer, secunet Security Networks AG, Version 2.0,11.05.2023 Über die Benutzeroberfläche kann der Administrator die Version des EVG auslesen. 9. Ergebnis der Evaluierung 9.1. CC spezifische Ergebnisse Der Evaluierungsbericht (Evaluation Technical Report, ETR) [7] wurde von der Prüfstelle gemäß den Gemeinsamen Kriterien [1], der Methodologie [2], den Anforderungen des Schemas [3] und allen Anwendungshinweisen und Interpretationen des Schemas (AIS) [4] erstellt, die für den EVG relevant sind. Die Evaluierungsmethodologie CEM [2] wurde für die Komponenten bis zur Vertrauenswürdigkeitsstufe 5 verwendet. Darüber hinaus wurde die in der AIS 34 [4] definierte Methodologie verwendet. Für die Analyse des Zufallszahlengenerators wurde AIS 20 verwendet (siehe [4]). Die Verfeinerungen der Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit, wie sie in den Sicherheitsvorgaben [6] Kap. 6.3 beschrieben sind, wurden im Verlauf der Evaluation beachtet. Das Urteil PASS der Evaluierung wird für die folgenden Vertrauenswürdigkeitskomponenten bestätigt: ● Alle Komponenten der Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL 3 der CC (siehe auch Teil C des Zertifizierungsreports) 21 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 ● Die zusätzlichen Komponenten ADV_FSP.4, ADV_IMP.1, ADV_TDS.3, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2 Da die Evaluierung eine Re-Evaluierung zum Zertifikat BSI-DSZ-CC-1044-V7-2023 darstellt, konnten bestimmte Evaluierungsergebnisse wiederverwendet werden. Diese Re- Evaluierung konzentrierte sich insbesondere auf folgende Bereiche: Neuer deterministischer Zufallszahlengenerator (DRNG), welcher durch die verbaute gSMC-K geseedet wird, Anpassung der Schlüsselgenerierung für die Software-Server- und Clientsystem-Zertifikate und die Aktualisierung von Komponenten. Die Evaluierung hat gezeigt: ● PP Konformität: Common Criteria Schutzprofil (Protection Profile), Schutzprofil 1: Anforderungen an den Netzkonnektor, BSI-CC-PP-0097-V2-2020-MA-02, Version 1.6.7, 15.03.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [8] ● Funktionalität: PP konform plus produktspezifische Ergänzungen Common Criteria Teil 2 erweitert ● Vertrauenswürdigkeit: Common Criteria Teil 3 konform EAL 3 mit Zusatz von ADV_FSP.4, ADV_IMP.1, ADV_TDS.3, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2 Die Ergebnisse der Evaluierung gelten nur für den EVG gemäß Kapitel 2 und für die Konfigurationen, die in Kapitel 8 aufgeführt sind. 9.2. Ergebnis der kryptographischen Bewertung Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zur Durchsetzung der Sicherheitspolitik im EVG enthaltenen kryptographischen Funktionalitäten und verweist auf den jeweiligen Anwendungsstandard in dem die Eignung festgestellt ist. # Zweck Kryptografische Funktion Implementie- rungsstan- dard Schlüsselgröße in Bit Anwendungs- standard 1. Authentizität RSA Verifikation von Signaturen für VPN und TLS sha256withRSAEncryption (OID 1.2.840.113549.1.1.11) [RFC8017] (PKCS#1) [FIPS180-4] (SHA) VPN: 2048 bit TLS: 2048 und 3072 bit [gemSpec_Kry pt] Kap. 3.3.1 und 3.3.2 2. ECDSA Verifikation von Signaturen für TLS ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) [FIPS 180-4] (SHA-256) [TR-03111] (ECDSA) [RFC-5639] (brainpool) Schlüssellänge ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurven für brainpool- P256r1 und NIST P-256 ([FIPS186-4]) [gemSpec_Kry pt] Kap. 3.3.1 und Kap. 3.3.2 3. ECDSA Verifikation von Signaturen für VPN ecdsa-with- SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) [FIPS 180-4] (SHA-256) [TR-03111] (ECDSA) [RFC-5639] (brainpool) Schlüssellänge ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurven für brainpool- P256r1 ([RFC5639]) [gemSpec Krypt] Kap. 3.3.1 und Kap. 5.5 4. Verifikation von Signaturen der [RFC-8017] 2048 [gemSpec_Kry 22 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport # Zweck Kryptografische Funktion Implementie- rungsstan- dard Schlüsselgröße in Bit Anwendungs- standard TSL mit RSASSA-PSS (PKCS#1) [FIPS 180-4] (SHA) [RFC-6931] (XMLDSig) pt], Kap. 3.14 5. Verifikation von Signaturen der CRL mit RSASSA-PKCS1-v1_5 sha256WithRSAEncryption [RFC-8017] (PKCS#1) [FIPS 180-4] (SHA) 2048 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.14 6. Authentisie- rung RSA Signatur-Erzeugung mit Unterstützung der gSMC-K und -Verifikation für VPN und TLS sha256withRSAEncryption (OID 1.2.840.113549.1.1.11) sha384withRSAEncryption (OID 1.2.840.113549.1.1.12) (für TLS) sha512withRSAEncryption (OID 1.2.840.113549.1.1.13) (für TLS) [RFC8017] (RSASSA- PKCS1-v1_5) [FIPS180-4] (SHA) VPN: 2048 bit TLS: 2048 und 3072 bit [gemSpec_Kry pt] Kap. 3.3.1 7. ECDSA Signatur Erzeugung mit Unterstützung der gSMC-K und Verifikation für TLS ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) [TR-03111] (ECDSA) [RFC-5639] (brainpool) [FIPS 180-4] (SHA-256) Schlüssellänge ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurven brainpool- P256r1 und NIST P-256 ([FIPS186-4]) [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 8. ECDSA und RSA Signatur Erzeugung mit Softwarezertifikat für TLS ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) sha256withRSAEncryption (OID 1.2.840.113549.1.1.11) [TR-03111] (ECDSA) [RFC-5639] (brainpool) [FIPS 180-4] (SHA-256) [RFC-8017] (RSASSA- PKCS1-v1_5) RSA: 2048 und 3072 Bit ECDSA: Schlüssel- länge entsprechend der verwendeten ellip- tischen Kurven brain- poolP256r1 und NIST P-256 ([FIPS186-4]) [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 9. ECDSA Signatur Erzeugung mit Unterstützung der gSMC-K und Verifikation für VPN ecdsa-with- SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) [TR-03111] (ECDSA) [RFC-5639] (brainpool) [FIPS 180-4] (SHA-256) Schlüssellänge ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurve brainpool- P256r1 ([RFC5639]) [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 und 5.5 10. Schlüsse- laushand- lung Diffie-Hellman Schlüsselaushandlung (DH) für VPN (IPsec IKEv2, diffie- [HaC] (DH) [RFC3526] DH: Gruppe 14, [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 23 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 # Zweck Kryptografische Funktion Implementie- rungsstan- dard Schlüsselgröße in Bit Anwendungs- standard hellman group 14) (DH Group) [RFC7296] (IKEv2) Siehe Abweichunge n [14], Kap. 4 2048 Bit Exponenten-Länge 2047 Bit 11. Elliptic Curve Diffie-Hellman Schlüsselaushandlung (ECDH) für VPN [SEC1] (ECDH) [RFC-7296] (IKEv2) [RFC-6954] (ECC curves for IKEv2) Schlüssellänge ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurven brainpool- P256r1 ([RFC-6954]) [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 und Kap. 5.5 12. Diffie-Hellman Schlüsselaus- handlung (DH) und Elliptic Cur- ve Diffie-Hellman Schlüsselaus- handlung (ECDH) für TLS [HaC] (DH) [SEC1] (ECDH) [RFC-5246] (TLS v1.2) [RFC-3268] (DHE_RSA) [RFC-4492] (EC- DHE_RSA) [RFC-3526] (DH Gruppe 14) Siehe Abweichunge n [14], Kap. 4 DH: Gruppe 14, 2048 Bit, Exponentenlänge = 2048 Bit ECDH: Schlüssellängen ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurven P-{256,384} [FIPS 186-4] und brainpoolP{256, 384} r1 [RFC 7027] [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 13. Schlüssela- bleitung HMAC Berechnung für VPN (PRF) PRF-HMAC-SHA-256 [IANA] mit [RFC-8247], #2.2 [FIPS 180-4] (SHA) [RFC-2404] (HMAC) [RFC7296] (IKEv2) 256 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 14. Schlüsselableitung für TLS v1.2 [RFC-5246] (TLS v1.2) [FIPS-180-4] (SHA) [RFC-2104] (HMAC) 128, 256 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 24 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport # Zweck Kryptografische Funktion Implementie- rungsstan- dard Schlüsselgröße in Bit Anwendungs- standard 15. Schlüsselge- nerierung RSA Schlüsselgenerierung im X.509- und PKCS#12-Format [RFC4055] (sup. [RFC5280]) [RFC7292] (PKCS#12) [FIPS186-4] (Method B.3.3) Siehe Abweichunge n [14], Kap. 4 3072 TR 03116-1 16. ECC Schlüsselgenerierung im X.509 Format Elliptic Kurve Key Pair Generation [TR-03111] (ECKeyPair) Schlüssellänge ent- sprechend der ver- wendeten elliptischen Kurve NIST P-256 ([FIPS186-4]) TR 03116-1 17. Integrität HMAC Berechnung und Prüfung für VPN HMAC mit SHA-256 [FIPS180-4] (SHA) [RFC-2104] (HMAC) [RFC-4868] (HMAC- SHA-2 mit IPsec) [RFC-7296] (IKEv2) 256 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 18. HMAC Berechnung und Prüfung für TLS HMAC mit SHA-1, SHA-256 und SHA-384 [FIPS180-4] (SHA) [RFC-2104] (HMAC) [RFC-5246] (TLSv1.2) 160, 256, 384 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 19. Vertraulich- keit Symmetrische Ver- und Entschlüsselung mittels ESP für VPN-Kommunikation AES-CBC (OID 2.16.840.1.101.3.4.1.42) [FIPS 197] (AES) [RFC-3602] (AES-CBC) [RFC-4303] (ESP, IPSec) [RFC-4301] (IPsec) 256 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 20. Symmetrische Ver- und Entschlüsselung für TLS v1.2 AES-128 und AES-256 in CBC [FIPS 197] (AES) [RFC-3602] (AES-CBC) 128, 256 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 25 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 # Zweck Kryptografische Funktion Implementie- rungsstan- dard Schlüsselgröße in Bit Anwendungs- standard [RFC-3268] (AES-TLS mit DH) [RFC-4492] (AES-TLS mit ECDH) 21. Vertraulich- keit mit Nachrichten- authentizität (Authentica- ted Encrypti- on) AES-{128, 256} in GCM Mode für TLS v1.2 [FIPS 197] (AES) [RFC-3268] (AES-TLS) [SP800-38D] (GCM) [RFC-5289] (AES-GCM- TLS) [RFC-5116] (AEAD) 128, 256 [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 22. Symmetrische Verschlüsselung und Entschlüsselung bei IKE und ESP für VPN Kommunikati- on AES-GCM-128 und AES- GCM-256 mit 12 und 16 Byte großem ICV [FIPS 197] (AES) [RFC-4303] (ESP) [RFC-4301] (IPsec) [RFC-4106] (AES-GCM) AES-GCM: 128 und 256 Bit mit 128 Bit Tag-Länge [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 und Kap. 5.5 23. Sichere Kanäle TLS v1.2 [RFC-5246] (TLS v1.2) [SMD3_AK] [SMD3_MS_ AK] - [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.2 24. VPN (IKEv2) mit zertifikatbasierter Authentisierung [RFC-4301] (IPsec) [RFC-4303] (ESP) [RFC-7296] (IKEv2) [SMD3_NK] [SMD3_MS] - [gemSpec_Kry pt], Kap. 3.3.1 Tabelle 3: kryptografische Funktionen des EVG Die kryptografische Stärke dieser Algorithmen wurde in diesem Zertifizierungsverfahren nicht bewertet (siehe BSIG §9, Abs. 4, 2). 26 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Gemäß [13] sind die Algorithmen geeignet für den jeweiligen Zweck. Eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer ist nicht vorgegeben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zur Durchsetzung der Sicherheitspolitik im EVG enthaltenen kryptographischen Funktionalitäten, für die im EVG enthaltene Update-Funktionalität, und legt deren Bewertung des Sicherheitsniveaus aus kryptographischer Sicht dar. Jede kryptografische Funktion, die in der Spalte 'Sicherheitsniveau mehr als 120 Bit' ein 'Nein' enthält erreicht nur ein Sicherheitsniveau unterhalb von 120 Bit (im allgemeinen Anwendungsfall). Zu beachten ist, dass sich die Spalte "Sicherheitsniveau" in Tabelle 7 nur auf die rein kryptographische (mathematische) Stärke bezieht, und keinerlei eventuell ausnutzbare Schwäche bedingt durch Seitenkanal- Leckinformation, physikalische Attacken, oder Implementierungsfehler jedweder Art berücksichtigt. Zweck Kryptografische Funktion Implementie- rungsstandard Schlüs- selgröße in Bit Sicherheits- niveau mehr als 120 Bit Bemerkungen Authentizität GPG RSA Signaturve- rifikation mittels RSASSA-PKCS1-1.5 unter Anwendung von SHA-512 [RFC-4880] (OpenPGP) [RFC-8017] (RSA) [FIPS 180-4] (SHA) 2048 Nein, Sicherheitsniv eau >= 100 Bit Signaturverifikation des Firmware-Updates FDP_ITC.1/NK.Update FDP_UIT.1/NK.Update RSA Signaturverifikati- on mittels RSASSA- PSS unter Anwendung von SHA-256 [RFC-8017] (RSA) [FIPS 180-4] (SHA) 4096 Ja Signaturverifikation der UpdateInfo.xml und FirmwareGroupInfo.xml FDP_ITC.1/NK.Update FDP_UIT.1/NK.Update Tabelle 4: Kryptografische Funktionen des EVG (Update-Mechanismus) Die kryptografische Stärke dieser Algorithmen wurde in diesem Zertifizierungsverfahren nicht bewertet (siehe BSIG §9, Abs. 4, 2). Jedoch können kryptografische Funktionen mit einem Sicherheitsniveau unterhalb von 120 Bit nicht länger als sicher angesehen werden, ohne den Anwendungskontext zu beachten. Deswegen muss geprüft werden, ob diese kryptografischen Funktionen für den vorgesehenen Verwendungszweck angemessen sind. Weitere Hinweise und Anleitungen können der 'Technischen Richtline BSI TR-02102' (https://www.bsi.bund.de) entnommen werden. 10. Auflagen und Hinweise zur Benutzung des EVG Die in Tabelle 2 genannte Betriebsdokumentation enthält die notwendigen Informationen zur Anwendung des EVG und alle darin enthaltenen Sicherheitshinweise sind zu beachten. Zusätzlich sind alle Aspekte der Annahmen, Bedrohungen und Politiken wie in den Sicherheitsvorgaben dargelegt, die nicht durch den EVG selbst, sondern durch die Einsatzumgebung erbracht werden müssen, zu berücksichtigen. Der Anwender des Produktes muss die Ergebnisse dieser Zertifizierung in seinem Risikomanagementprozess berücksichtigen. Um die Fortentwicklung der Angriffsmethoden und -techniken zu berücksichtigen, sollte er ein Zeitintervall definieren, in dem eine Neubewertung des EVG erforderlich ist und vom Inhaber dieses Zertifikates verlangt wird. 27 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Die Begrenzung der Gültigkeit der Verwendung der kryptographischen Algorithmen wie in Kapitel 9 dargelegt muss ebenso durch den Anwender und seinen Risikomanagementprozess für das IT-System berücksichtigt werden. Zertifizierte Aktualisierungen des EVG, die die Vertrauenswürdigkeit betreffen, sollten verwendet werden, sofern sie zur Verfügung stehen. Stehen nicht zertifizierte Aktualisierungen oder Patches zur Verfügung, sollte er den Inhaber dieses Zertifikates auffordern, für diese eine Re-Zertifizierung bereitzustellen. In der Zwischenzeit sollte der Risikomanagementprozess für das IT-System, in dem der EVG eingesetzt wird, prüfen und entscheiden, ob noch nicht zertifizierte Aktualisierungen und Patches zu verwenden sind oder zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Systemsicherheit aufrecht zu erhalten. Zusätzlich sind die folgenden Auflagen und Hinweise zu beachten: Der EVG kann seine Sicherheitsleistung nur unter den folgenden Bedingungen erbringen: ● Die EVG-Konfiguration sieht eine verpflichtende Nutzung von TLS sowie eine verpflichtende Client-System-Authentisierung vor. ● Die angeschlossenen Client-Systeme verifizieren die Authentizität des Konnektors, wenn sie dessen Dienste nutzen oder Ereignisse empfangen. ● Der Benutzer ist in der Lage zu identifizieren, dass die Verbindung zu einem Client- System sicher ist. Der EVG-Benutzer soll (shall) den EVG nur dann betreiben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Verstoß oder eine Nichterfüllung dieser Bedingungen wird als eine Schwachstelle des EVG bezüglich der Einsatzumgebung verstanden. In diesem Fall ist der EVG-Benutzer dafür verantwortlich Gegenmaßnahmen gegen diese Schwachstelle zu ergreifen. Der EVG unterstützt unterschiedliche Betriebskonfigurationen. Die wesentlichen Konfigurationen sind: „Parallel”-, „inReihe”- und „Offline“-Modus. Die empfohlene Konfiguration ist der Konfigurationsmodus „inReihe”, da dieser eine höhere Sicherheit der angeschlossenen LAN-seitigen Netzwerke bietet, siehe Bedienhandbuch [10] [a], Kapitel 10.2.1.2 Anbindungsmodus. Für aktive VPN-Verbindungen, die IPSec nutzen, sind im EVG keine Gegenmaßnahmen gegen die statistische Datenverkehrsanalyse implementiert. 11. Sicherheitsvorgaben Die Sicherheitsvorgaben [6] werden zur Veröffentlichung in einem separaten Dokument im Anhang A bereitgestellt. 12. Definitionen 12.1. Abkürzungen AES Advanced Encryption Standard AIS Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema AMTS Arzneimitteltherapiesicherheit BIOS Basic Input/Output System 28 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik / Federal Office for Information Security, Bonn, Germany BSIG BSI-Gesetz / Act on the Federal Office for Information Security CCRA Common Criteria Recognition Arrangement CC Common Criteria for IT Security Evaluation - Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik CEM Common Methodology for Information Technology Security Evaluation - Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik cPP Collaborative Protection Profile CRL Certificate Revocation List CVC Card Verifiable Certificate DHCP Dynamic Host Configuration Protocol DNS Domain Name System DTBS Data To Be Signed EAL Evaluation Assurance Level – Vertrauenswürdigkeitsstufe EBK Einboxkonnektor eGK Elektronische Gesundheitskarte ESP Encapsulating Security Payload ETR Evaluation Technical Report EVG Evaluierungsgegenstand – Target of Evaluation (TOE) GCM Galois/Counter Mode gSMC-K Sicherheitsmodul für den Konnektor HBA Heilberufsausweis HMAC Keyed-Hash Message Authentication Code ICCSN Integrated Circuit Card Serial Number IKE Internet Key Exchange Protocol IP Internet Protocol IPSec Internet Protocol Security IT Information Technology - Informationstechnologie ITSEF Information Technology Security Evaluation Facility - Prüfstelle für IT- Sicherheit KSR Konfigurations- und Software-Repository LAN Local Area Network NFDM Notfalldatenmanagement NK Netzkonnektor NTP Network Time Protocol 29 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 PKI Public Key Infrastructure PP Protection Profile – Schutzprofi PTV Produkttyp Version QES Qualifizierte Elektronische Signatur REST-API Representational State Transfer - Application Program Interface RZK Rechenzentrumskonnektor SAR Security Assurance Requirement – Vertrauenswürdigkeitsanforderungen SHA Secure Hash Algorithm SF Security Function - Sicherheitsfunktion SFP Security Function Policy - Politik der Sicherheitsfunktion SFR Security Functional Requirement - Funktionale Sicherheitsanforderungen SICCT Secure Interoperable Chip Card Terminal SIS Secure Internet Service ST Security Target – Sicherheitsvorgaben TI Telematikinfrastruktur TLS Transport Layer Security TOE Target of Evaluation – Evaluierungsgegenstand (EVG) TSC TSF Scope of Control - Anwendungsbereich der TSF-Kontrolle TSF TOE Security Functionality – EVG-Sicherheitsfunktionalität TSL Trust-service Status List VPN Virtual Private Network VSDM Versichertenstammdatenmanagement WAN Wide Area Network 12.2. Glossar Erweiterung - Das Hinzufügen von funktionalen Anforderungen, die nicht in Teil 2 enthalten sind, und/oder von Vertrauenswürdigkeitsanforderungen, die nicht in Teil 3 enthalten sind. Evaluationsgegenstand – Software, Firmware und / oder Hardware und zugehörige Handbücher. EVG-Sicherheitsfunktionalität - Eine Menge, die die gesamte Hardware, Software, und Firmware des EVG umfasst, auf die Verlass sein muss, um die SFR durchzusetzen. Formal - Ausgedrückt in einer Sprache mit beschränkter Syntax und festgelegter Semantik, die auf bewährten mathematischen Konzepten basiert. Informell - Ausgedrückt in natürlicher Sprache. Objekt - Eine passive Einheit im EVG, die Informationen enthält oder empfängt und mit der Subjekte Operationen ausführen. 30 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport Schutzprofil - Eine implementierungsunabhängige Menge von Sicherheitsanforderungen für eine Kategorie von EVG. Semiformal - Ausgedrückt in einer Sprache mit beschränkter Syntax und festgelegter Semantik. Sicherheitsfunktion - Ein Teil oder Teile eines EVG, auf die zur Durchsetzung einer hierzu in enger Beziehung stehenden Teilmenge der Regeln der EVG-Sicherheitspolitik Verlass sein muss. Sicherheitsvorgaben - Eine implementierungsabhängige Menge von Sicherheitsanforderungen für eine Kategorie von EVG. Subjekt - Eine aktive Einheit innerhalb des EVG, die die Ausführung von Operationen auf Objekten bewirkt. Zusatz - Das Hinzufügen einer oder mehrerer Anforderungen zu einem Paket. 13. Literaturangaben [1] Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Criteria for Information Technology Security Evaluation/CC), Version 3.1 Part 1: Introduction and general model, Revision 5, April 2017 Part 2: Security functional components, Revision 5, April 2017 Part 3: Security assurance components, Revision 5, April 2017 https://www.commoncriteriaportal.org [2] Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Methodology for Information Technology Security Evaluation (CEM), Evaluation Methodology, Version 3.1, Rev. 5, April 2017, https://www.commoncriteriaportal.org [3] BSI-Zertifizierung: Verfahrendokumentation zum Zertifizierungsprozess (CC- Produkte) und Verfahrensdokumentation zu Anforderungen an Prüfstellen, die Anerkennung und Lizenzierung (CC-Stellen), https://www.bsi.bund.de/zertifizierung [4] Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema (AIS), die für den EVG relevant sind9 https://www.bsi.bund.de/AIS [5] Deutsche IT-Sicherheitszertifikate (BSI 7148), periodisch aktualisierte Liste, die auch auf der Internet-Seite des BSI veröffentlicht wird, https://www.bsi.bund.de/zertifizierungsreporte [6] Sicherheitsvorgaben BSI-DSZ-CC-1044-V8-2024, Version 2.5, 10.04.2025, Security Target für secunet konnektor 2.0.0 und secunet konnektor 2.1.0, secunet Security Networks AG 9 insbesondere • AIS 20, Version 3, Funktionalitätsklassen und Evaluationsmethodologie für deterministische Zufallszahlengeneratoren • AIS 32, Version 7, CC-Interpretationen im deutschen Zertifizierungsschema • AIS 34, Version 3, Evaluation Methodology for CC Assurance Classes for EAL 5+ (CCv2.3 & CCv3.1) and EAL 6 (CCv3.1) 31 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 [7] Evaluierungsbericht für BSI-DSZ-CC-1044-V8, Version 2.2, 10.04.2025, Evaluation Report - Evaluation Technical Report (ETR), SRC Security Research & Consulting GmbH (vertrauliches Dokument) [8] Common Criteria Schutzprofil (Protection Profile), Schutzprofil 1: Anforderungen an den Netzkonnektor, BSI-CC-PP-0097-2021, Version 1.6.7, 15.03.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [9] Dokument zur sicheren Lieferkette: secunet(konnektor Version 2.0.0, 2.0.1 und 2.1.0, Hinweise zur sicheren Lagerung und Lieferkette, Version 2.1, 11.05.2023, secunet Security Networks AG [10] EVG-Handbücher: [a] secunet(konnektor, Bedienungsanleitung, Für Administratoren und Benutzer, Version 6.8.5, 10.04.2025, secunet Security Networks AG [b] secunet(konnektor v2.0.0, 2.01 und 2.1.0, Sichere Lieferkette – Hinweise und Prüfpunkte für Endnutzer, Version 2.0, 11.05.2023, secunet Security Networks AG [c] Konnektor Management API-Dokumentation, Version 5.1.1, 07.08.2024, eHealth Experts GmbH [d] Security Guidance Fachmodulentwicklung, Version 1.6, 07.07.2023, eHealth Experts GmbH [11] Konfigurationsliste für den EVG (vertrauliche Dokumente) connector-all-components.csv konnektor-alc_cms.csv 1209-V2_1044-V8_References_secunet_konnektor v1.18.pdf Konfigurationsliste (ALC_CMS.4), Version 11.1, Datei: ALC_CMS_eHX_v11.1.xlsx Konfigurationsliste (ALC_CMS), Regulatory Affairs Document, S.I.E, Rev# 5.0.0, 24.03.2023 [12] Referenzen von Implementierungsstandards: [HaC] A. Menezes, P. van Oorschot und O. Vanstone. Handbook of Applied Cryptography. CRCPress, 1996. [FIPS180-4] NIST: FIPS PUB 180-4 Secure Hash Signature Standard (SHS), March 2012 [FIPS186-4] FEDERAL INFORMATION PROCESSING STANDARDS PUBLICATION 186-4: Digital Signature Standard (DSS); National Institute of Standards and Technology, July 2013 [FIPS197] Federal Information Processing Standards Publication 197: ADVANCED ENCRYPTION STANDARD (AES), NIST, November 2001 [IANA] Internet Key Exchange Version 2 (IKEv2) Parameters, iana https://www.iana.org/assignments/ikev2-parameters/ikev2- parameters.xhtml#ikev2-parameters-6 32 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport [RFC2104] Krawczyk, H., Bellare, M., and R. Canetti, "HMAC: Keyed-Hashing for Message Authentication", RFC 2104, February 1997 [RFC2404] The Use of HMAC-SHA-1-96 within ESP and AH, Network Working Group, November 1998 [RFC3268] Chown, P., Advanced Encryption Standard (AES) Cipher suites for Transport Layer Security (TLS), RFC 3268, June 2002 [RFC3526] T. Kivinen, M.Kojo: More Modular Exponential (MODP) Diffie- Hellman groups for Internet Key Exchange (IKE). May 2003 [RFC3602] S .Frankel, R. Glenn, S. Kelly: The AES-CBC Cipher Algorithm and Its Use with IPsec. September 2003 [RFC4106] J. Viega, D. McGrew: The Use of Galois/Counter Mode (GCM) in IPsec Encapsulating Security Payload (ESP), June 2005 [RFC4301] S. Kent, K. Seo: Security Architecture for the Internet Protocol, December 2005 [RFC4303] S. Kent: IP Encapsulating Security Payload (ESP), December 2005 [RFC4346] T. 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Viega: The Galois/Counter Mode of Operation (GCM), https://csrc.nist.rip/groups/ST/toolkit/BCM/documents/proposedmodes/gcm/gcm- spec.pdf, January 2004 [13] Referenzen auf Anwendungsstandards: [gemSpec_Kon] Einführung der Gesundheitskarte: Konnektorspezifikation, Version 5.20.0, 05.05.2023, gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH [gemSpec_Krypt] Einführung der Gesundheitskarte - Verwendung kryptographischer Algorithmen in der Telematikinfrastruktur, gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Version 2.27.0, 14.04.2023 [gemSpec_Net] Einführung der Gesundheitskarte: Übergreifende Spezifikation: Spezifikation Netzwerk, gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Version 1.23.0, 16.12.2022 [TR-03111] Technical Guideline TR-03111 Elliptic Curve Cryptography, TR-03111, Version 2.10, 01.06.2018, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [TR03116-1] Technische Richtlinie BSI TR-03116-1, Kryptographische Vorgaben für Projekte für der Bundesregierung, Teil 1: Telematikinfrastruktur, Version 3.20, 21.09.2018, Technische Arbeitsgruppe TR-03116 [TR-03154] Konnektor – Prüfspezifikation für das Fachmodul NFDM, Technische Richtlinie BSI TR-03154, Version 1.1, 15.04.2019 [TR-03155] Konnektor – Prüfspezifikation für das Fachmodul AMTS, Technische Richtlinie BSI TR-03155, Version 1.1, 15.04.2019 [TR-03157] BSI TR-03157 Konnektor – Prüfspezifikation für das Fachmodul ePA, Technische Richtlinie BSI TR-03157, Version 1.2, 24.07.2019 [14] Cryptographic conformity assessment - Kryptographische Mechanismen des secunet eHealth konnektor 2.0.0 und 2.1.0 (PTV5 WR1), Version 1.0, 23.01.2025, SRC Security Research & Consulting GmbH (vertrauliches Dokument) 34 / 36 BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 Zertifizierungsreport C. Auszüge aus den Kriterien Die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeitskomponenten und -stufen kann direkt den Common Criteria entnommen werden. Folgende Referenzen zu den CC können dazu genutzt werden: • Definition und Beschreibung zu Conformance Claims: CC Teil 1 Kapitel 10.5 • Zum Konzept der Vertrauenswürdigkeitsklassen, -familien und -kompomenten: CC Teil 3 Kapitel 7.1 • Zum Konzept der vordefinierten Vertrauenswürdigkeitsstufen (evaluation assurance levels - EAL): CC Teil 3 Kapitel 7.2 und 8 • Definition und Beschreibung der Vertrauenswürdigkeitsklasse ASE für Sicherheitsvorgaben / Security Target Evaluierung: CC Teil 3 Kapitel 12 • Zu detaillierten Definitionen der Vertrauenswürdigkeitskomponenten für die Evaluierung eines Evaluierungsgegenstandes: CC Teil 3 Kapitel 13 bis 17 • Die Tabelle in CC Teil 3 Anhang E fasst die Beziehung zwischen den Vertrauenswürdigkeitsstufen (EAL) und den Vertrauenswürdigkeitsklassen, -familien und -komponenten zusammen. Die Common Criteria sind unter https://www.commoncriteriaportal.org/cc/ veröffentlicht. 35 / 36 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1044-V8-2025 D. Anhänge Liste der Anhänge zu diesem Zertifizierungsreport Anhang A: Die Sicherheitsvorgaben werden in einem eigenen Dokument zur Verfügung gestellt. Bemerkung: Ende des Reportes 36 / 36