BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 zu RISE Konnektor V6.0, Version 5.6.2 der Research Industrial Systems Engineering (RISE) BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Postfach 20 03 63, D-53133 Bonn Phone +49 (0)228 99 9582-0, Fax +49 (0)228 9582-5477, Infoline +49 (0)228 99 9582-111 Zertifizierungsreport V1.0 CC-Zert-328 V2.01 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 (*) Gesundheitswesen: Konnektoren RISE Konnektor V6.0, Version 5.6.2 von Research Industrial Systems Engineering (RISE) PP-Konformität: Common Criteria Schutzprofil (Protection Profile), Schutzprofil 1: Anforderungen an den Netzkonnektor, BSI-CC-PP-0097-V2-2020- MA-02, Version 1.6.7, 15.03.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Funktionalität: PP konform plus produktspezifische Ergänzungen Common Criteria Teil 2 erweitert Vertrauenswürdigkeit: Common Criteria Teil 3 konform EAL 3 mit Zusatz von FSP.4, ADV_TDS.3, ADV_IMP.1, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2 Gültig bis: 10. Februar 2031 SOGIS Recognition Agreement für Komponenten bis EAL 4 Das in diesem Zertifikat genannte IT-Produkt wurde von einer anerkannten Prüfstelle nach der Gemeinsamen Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (CEM), Version 3.1 ergänzt um Interpretationen des Zertifizierungsschemas und Anweisungen der Zertifizierungsstelle für Komponenten oberhalb von EAL 5 unter Nutzung der Gemeinsamen Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik, Version 3.1 CC) evaluiert. CC und CEM sind ebenso als Norm ISO/IEC 15408 und ISO/IEC 18045 veröffentlicht. (*) Dieses Zertifikat gilt nur für die angegebene Version des Produktes in der evaluierten Konfiguration und nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport und -bescheid. Details zur Gültigkeit sind dem Zertifizierungsreport Teil A, Kap. 5 zu entnehmen. Die Evaluation wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Zertifizierungsschemas des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durchgeführt. Die im Evaluationsbericht enthaltenen Schlussfolgerungen der Prüfstelle sind in Einklang mit den erbrachten Nachweisen. Dieses Zertifikat ist keine generelle Empfehlung des IT-Produktes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte. Eine Gewährleistung für das IT-Produkt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte, ist weder enthalten noch zum Ausdruck gebracht. Bonn, 11. Februar 2026 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Im Auftrag Fabian Hodouschek L.S. Sandro Amendola Leiter der Zertifizierungsstelle Direktor Abteilung S Common Criteria Recognition Arrangement Anerkennung nur für Komponenten bis EAL 2 und ALC_FLR Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Godesberger Allee 87 - D-53175 Bonn - Postfach 20 03 63 - D-53133 Bonn Phone +49 (0)228 99 9582-0 - Fax +49 (0)228 9582-5477 - Infoline +49 (0)228 99 9582-111 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Dies ist eine eingefügte Leerseite. 4 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport Gliederung A. Zertifizierung...................................................................................................................6 1. Vorbemerkung..............................................................................................................6 2. Grundlagen des Zertifizierungsverfahrens...................................................................6 3. Anerkennungsvereinbarungen.....................................................................................7 4. Durchführung der Evaluierung und Zertifizierung........................................................8 5. Gültigkeit des Zertifizierungsergebnisses....................................................................8 6. Veröffentlichung...........................................................................................................9 B. Zertifizierungsbericht.....................................................................................................11 1. Zusammenfassung....................................................................................................12 2. Identifikation des EVG...............................................................................................15 3. Sicherheitspolitik........................................................................................................16 4. Annahmen und Klärung des Einsatzbereiches..........................................................17 5. Informationen zur Architektur.....................................................................................17 6. Dokumentation...........................................................................................................17 7. Testverfahren.............................................................................................................17 8. Evaluierte Konfiguration.............................................................................................19 9. Ergebnis der Evaluierung...........................................................................................19 10. Auflagen und Hinweise zur Benutzung des EVG.....................................................23 11. Sicherheitsvorgaben................................................................................................24 12. Definitionen..............................................................................................................25 13. Literaturangaben......................................................................................................27 C. Auszüge aus den Kriterien............................................................................................33 D. Anhänge........................................................................................................................ 34 5 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 A. Zertifizierung 1. Vorbemerkung Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat gemäß BSIG1 die Aufgabe, für Produkte (Systeme oder Komponenten) der Informationstechnik, Sicherheitszertifikate zu erteilen. Die Zertifizierung eines Produktes wird auf Veranlassung des Herstellers oder eines Vertreibers - im folgenden Antragsteller genannt - durchgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist die technische Prüfung (Evaluierung) des Produktes gemäß den vom BSI öffentlich bekannt gemachten oder allgemein anerkannten Sicherheitskriterien. Die Prüfung wird in der Regel von einer vom BSI anerkannten Prüfstelle oder vom BSI selbst durchgeführt. Das Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens ist der vorliegende Zertifizierungsreport. Hierin enthalten sind u. a. das Sicherheitszertifikat (zusammenfassende Bewertung) und der detaillierte Zertifizierungsbericht. Der Zertifizierungsbericht enthält die sicherheitstechnische Beschreibung des zertifizierten Produktes, die Einzelheiten der Bewertung und Hinweise für den Anwender. 2. Grundlagen des Zertifizierungsverfahrens Die Zertifizierungsstelle führt das Verfahren nach Maßgabe der folgenden Vorgaben durch: ● BSI-Gesetz1 ● BSI-Zertifizierungs- und - Anerkennungsverordnung2 ● Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)3 ● besondere Erlasse des Bundesministeriums des Innern ● die Norm DIN EN ISO/IEC 17065 ● BSI-Zertifizierung: Verfahrensdokumentation zum Zertifizierungsprozess (CC-Produkte) [3] ● BSI Zertifizierung: Verfahrensdokumentation zu Anforderungen an Prüfstellen, deren Anerkennung und Lizenzierung (CC-Stellen) [3] ● Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Criteria for Information Technology Security Evaluation/CC), Version 3.14 [1], auch als Norm ISO/IEC 15408 veröffentlicht 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) vom 2 Dezember 2025, BGBI. 2025 , Nr. 301, S. 2 2 Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungs- und - Anerkennungsverordnung - BSIZertV) vom 02 Dezember 2025, Bundesgesetzblatt 2025, Nr. 301 3 Besondere Gebührenverordnung des BMI für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen indessen Zuständigkeitsbereich (BMIBGebV), Abschnitt 7 (BSI-Gesetz) vom 2. September 2019, Bundesgesetzblatt I S. 1365 4 Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2007 im Bundesanzeiger, datiert 23. Februar 2007, S. 1941 6 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport ● Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Methodology for Information Technology Security Evaluation/CEM), Version 3.1 [2] auch als Norm ISO/IEC 18045 veröffentlicht ● BSI-Zertifizierung: Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema (AIS) [4] 3. Anerkennungsvereinbarungen Um die Mehrfach-Zertifizierung des gleichen Produktes in verschiedenen Staaten zu vermeiden, wurde eine gegenseitige Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten – sofern sie auf ITSEC oder Common Criteria (CC) beruhen – unter gewissen Bedingungen vereinbart. 3.1. Europäische Anerkennung von CC – Zertifikaten (SOGIS-MRA) Das SOGIS-Anerkennungsabkommen (SOGIS-MRA) Version 3 ist im April 2010 in Kraft getreten. Es legt die Anerkennung von Zertifikaten für IT-Produkte auf einer Basisanerkennungsstufe und zusätzlich für IT-Produkte aus bestimmten Technischen Bereichen (SOGIS Technical Domain) auf höheren Anerkennungsstufen fest. Die Basisanerkennungsstufe schließt die Common Criteria (CC) Vertrauenswürdigkeitsstufen EAL 1 bis EAL 4 ein. Für Produkte im technischen Bereich "smartcard and similar devices" ist eine SOGIS Technical Domain festgelegt. Für Produkte im technischen Bereich "HW Devices with Security Boxes" ist ebenfalls eine SOGIS Technical Domain festgelegt. Des Weiteren erfasst das Anerkennungsabkommen auch erteilte Zertifikate für Schutzprofile (Protection Profiles) basierend auf den Common Criteria. Eine aktuelle Liste der Unterzeichnerstaaten bzw. der anerkannten Zertifizierungsstellen, Details zur Anerkennung sowie zur Historie des Abkommens können auf der Internetseite https://www.sogis.eu eingesehen werden. Das SOGIS-MRA-Logo auf dem Zertifikat zeigt, dass das Zertifikat unter den Bedingungen des Abkommens von den jeweiligen Stellen der Unterzeichnerstaaten als gleichwertig anerkannt wird. Ein Hinweis unter dem Logo weist auf einen spezifischen Umfang der Anerkennung hin. Dieses Zertifikat fällt unter die Anerkennung nach den Regeln des SOGIS-MRA, d.h. bis einschließlich der Komponenten nach CC Teil 3 EAL 4. Die Evaluierung beinhaltete die Komponente AVA_VAN.5 die nicht nach den Regelungen des SOGIS-MRA anerkannt ist. Für die Anerkennung ist hier die entsprechende EAL 4 Komponente maßgeblich. 3.2. Internationale Anerkennung von CC - Zertifikaten Das internationale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten basierend auf CC (Common Criteria Recognition Arrangement, CCRA-2014) wurde am 8. September 2014 ratifiziert. Es deckt CC-Zertifikate ab, die auf sog. collaborative Protection Profiles (cPP) (exact use) basieren, CC-Zertifikate, die auf Vertrauenswürdigkeitsstufen bis einschließlich EAL 2 oder die Vertrauenswürdigkeitsfamilie Fehlerbehebung (Flaw Remediation, ALC_FLR) basieren und CC Zertifikate für Schutzprofile (Protection Profiles) und für collaborative Protection Profiles (cPP). Eine aktuelle Liste der Unterzeichnerstaaten bzw. der anerkannten Zertifizierungsstellen kann auf der Internetseite https://www.commoncriteriaportal.org eingesehen werden. 7 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Das CCRA-Logo auf dem Zertifikat zeigt, dass das Zertifikat unter den Bedingungen des Abkommens von den jeweiligen Stellen der Unterzeichnerstaaten als gleichwertig anerkannt wird. Ein Hinweis unter dem Logo weist auf einen spezifischen Umfang der Anerkennung hin. Dieses Zertifikat fällt unter die Anerkennungsregeln des CCRA-2014, d.h. Anerkennung bis einschließlich CC Teil 3 EAL 2 und ALC_FLR Komponenten. 4. Durchführung der Evaluierung und Zertifizierung Die Zertifizierungsstelle führt für jede einzelne Evaluierung eine Prüfbegleitung durch, um einheitliches Vorgehen, einheitliche Interpretation der Kriterienwerke und einheitliche Bewertungen sicherzustellen. Das Produkt RISE Konnektor V6.0, Version 5.6.2 hat das Zertifizierungsverfahren beim BSI durchlaufen. Es handelt sich um eine Re-Zertifizierung basierend auf BSI-DSZ- CC-1052-V6-2024. Für diese Evaluierung wurden bestimmte Ergebnisse aus dem Evaluierungsprozess BSI-DSZ-CC-1052-V6-2024 wiederverwendet. Die Evaluation des Produkts RISE Konnektor V6.0, Version 5.6.2 wurde von SRC Security Research & Consulting GmbH durchgeführt. Die Evaluierung wurde am 5. Dezember 2025 abgeschlossen. Das Prüflabor SRC Security Research & Consulting GmbH ist eine vom BSI anerkannte Prüfstelle (ITSEF)5. Der Sponsor und Antragsteller ist: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH. Das Produkt wurde entwickelt von: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH. Die Zertifizierung wurde damit beendet, dass das BSI die Übereinstimmung mit den Kriterien überprüft und den vorliegenden Zertifizierungsreport erstellt hat. 5. Gültigkeit des Zertifizierungsergebnisses Dieser Zertifizierungsreport bezieht sich nur auf die angegebene Version des Produktes. Das Produkt ist unter den folgenden Bedingungen konform zu den bestätigten Vertrauenswürdigkeitskomponenten: ● alle Auflagen hinsichtlich der Generierung, der Konfiguration und dem Einsatz des EVG, die in der Guidance aufgeführt sind werden beachtet. ● das Produkt wird in der operativen Einsatzumgebung betrieben, die in den Sicherheitsvorgaben beschrieben ist. Die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeitskomponenten und -stufen kann direkt den CC entnommen werden. Detaillierte Referenzen sind in Teil C dieses Reportes aufgelistet. Das Zertifikat bestätigt die Vertrauenswürdigkeit des Produktes gemäß den Sicherheitsvorgaben. Da sich Angriffsmethoden im Laufe der Zeit fortentwickeln, ist es erforderlich, die Widerstandsfähigkeit des Produktes regelmäßig überprüfen zu lassen. Aus diesem Grunde sollte der Hersteller das zertifizierte Produkt im Rahmen des Assurance Continuity-Programms des BSI überwachen lassen (z.B. durch eine Neubewertung oder eine Re-Zertifizierung). Insbesondere wenn Ergebnisse aus dem 5 Information Technology Security Evaluation Facility 8 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport Zertifizierungsverfahren in einem nachfolgenden Evaluierung- und Zertifizierungsverfahren oder in einer Systemintegration verwendet werden oder wenn das Risikomanagement eines Anwenders eine regelmäßige Aktualisierung verlangt, wird empfohlen, die Neubewertung der Widerstandsfähigkeit regelmäßig, z.B. jährlich vorzunehmen. Dabei behält sich das BSI das Recht vor das Zertifikat zurück zu ziehen, besonders wenn eine ausnutzbare Schwachstelle des zertifizierten Produktes bekannt wird. Um in Anbetracht der sich weiter entwickelnden Angriffsmethoden eine unbefristete Anwendung des Zertifikates trotz der Erfordernis nach einer Neubewertung nach den Stand der Technik zu verhindern, wurde die maximale Gültigkeit des Zertifikates begrenzt. Dieses Zertifikat, erteilt am 11. Februar 2026, ist gültig bis 10. Februar 2031. Die Gültigkeit kann im Rahmen einer Re-Zertifizierung erneuert werden. Der Inhaber des Zertifikates ist verpflichtet, 1. bei der Bewerbung des Zertifikates oder der Tatsache der Zertifizierung des Produktes auf den Zertifizierungsreport hinzuweisen sowie jedem Anwender des Produktes den Zertifizierungsreport und die darin referenzierten Sicherheitsvorgaben und Benutzerdokumentation für den Einsatz oder die Verwendung des zertifizierten Produktes zur Verfügung zu stellen, 2. die Zertifizierungsstelle des BSI unverzüglich über Schwachstellen des Produktes zu informieren, die nach dem Zeitpunkt der Zertifizierung durch Sie oder Dritte festgestellt wurden, 3. die Zertifizierungsstelle des BSI unverzüglich zu informieren, wenn sich sicherheitsrelevante Änderungen am geprüften Lebenszyklus, z. B. an Standorten oder Prozessen ergeben oder die Vertraulichkeit von Unterlagen und Informationen zum Evaluierungsgegenstand oder aus dem Evaluierungs- und Zertifizierungsprozess, bei denen die Zertifizierung des Produktes aber von der Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit für den Bestand des Zertifikates ausgegangen ist, nicht mehr gegeben ist. Insbesondere ist vor Herausgabe von vertraulichen Unterlagen oder Informationen zum Evaluierungsgegenstand oder aus dem Evaluierungs- und Zertifizierungsprozess, die nicht zum Lieferumfang gemäß Zertifizierungsreport Teil B gehören oder für die keine Weitergaberegelung vereinbart ist, an Dritte, die Zertifizierungsstelle des BSI zu informieren. Bei Änderungen am Produkt kann die Gültigkeit des Zertifikats auf neue Versionen ausgedehnt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller die Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit (d.h. eine Re-Zertifizierung oder ein Maintenance Verfahren) in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regeln beantragt und die Evaluierung keine Schwächen aufdeckt. 6. Veröffentlichung Das Produkt RISE Konnektor V6.0, Version 5.6.2 ist in die BSI-Liste der zertifizierten Produkte, die regelmäßig veröffentlicht wird, aufgenommen worden. Siehe auch auf der Website des BSI: https://www.bsi.bund.de/dok/Zertifizierung-Gesamtlisten. Nähere Informationen sind auch über die BSI-Infoline 0228/9582-111 zu erhalten. 9 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Weitere Exemplare des vorliegenden Zertifizierungsreports können beim Hersteller des Produktes angefordert werden6 . Der Zertifizierungsreport kann ebenso in elektronischer Form von der oben angegebenen Internetadresse heruntergeladen werden. 6 Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- u. Großprojektberatung GmbH Concorde Business Park F 2320 Schwechat Austria 10 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport B. Zertifizierungsbericht Der nachfolgende Bericht ist eine Zusammenfassung aus ● den Sicherheitsvorgaben des Antragstellers für den Evaluationsgegenstand, ● den entsprechenden Prüfergebnissen des Prüflabors und ● ergänzenden Hinweisen und Auflagen der Zertifizierungsstelle. 11 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 1. Zusammenfassung Der Evaluierungsgegenstand (EVG) ist das Softwareprodukt Netzkonnektor. Der Netzkonnektor umfasst die Sicherheitsfunktionen einer Firewall und eines VPN-Clients sowie einen NTP-Server, einen Namensdienst (DNS) und einen DHCP-Dienst. Er enthält auch die Grundfunktionen zum Aufbau sicherer TLS-Verbindungen zu anderen IT- Produkten. Die Sicherheitsvorgaben [5] stellen die Grundlage für die Zertifizierung dar. Sie basieren auf dem zertifizierten Schutzprofil [7]. Die Vertrauenswürdigkeitskomponenten (Security Assurance Requirements SAR) sind dem Teil 3 der Common Criteria entnommen (siehe Teil C oder [1], Teil 3). Der EVG erfüllt die Anforderungen der Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL 3 mit Zusatz von FSP.4, ADV_TDS.3, ADV_IMP.1, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2. Die funktionalen Sicherheitsanforderungen (Security Functional Requirements SFR) an den EVG werden in den Sicherheitsvorgaben [5] Kapitel 6 beschrieben. Sie wurden dem Teil 2 der Common Criteria entnommen und durch neu definierte funktionale Sicherheitsanforderungen ergänzt. Die im ST verwendeten SFRs sind daher erweitert zum Teil 2 der Common Criteria. Die funktionalen Sicherheitsanforderungen werden durch die folgende Sicherheitsfunktionalität des EVG umgesetzt: Sicherheitsfunktio nalität des EVG Beschreibung VPN-Client Der EVG stellt einen sicheren Kanal zur zentralen Telematikinfrastruktur-Plattform (TI-Plattform) sowie zum Sicheren Internet Service bereit, der nach gegenseitiger Authentisierung die Vertraulichkeit und Datenintegrität der Nutzdaten sicherstellt. Der Trusted Channel wird auf Basis des IPsec-Protokolls aufgebaut. Dabei wird IKEv2 unterstützt. Informationsflussko ntrolle Regelbasiert verwenden alle schützenswerten Informationsflüsse die etablierten VPN-Tunnel. Nur Informationsflüsse, die vom Konnektor initiiert wurden sowie Informationsflüsse von Clientsystemen in Bestandsnetze dürfen den VPN-Tunnel in die Telematikinfrastruktur benutzen und erhalten damit überhaupt erst Zugriff auf die zentrale Telematikinfrastruktur-Plattform. Andere Informationsflüsse, die den Zugriff auf Internet-Dienste aus den lokalen Netzen der Leistungserbringer betreffen, verwenden den VPN-Tunnel zum Sicheren Internet Service. Dynamischer Paketfilter Der EVG implementiert einen dynamischen Paketfilter. Die Filterregeln (packet filtering rules) sind mit geeigneten Default- Werten vorbelegt und können vom Administrator verwaltet werden. Netzdienste: Zeitsynchronisation Bei aktiviertem „Leistungsumfang Online“ (MGM_LU_ONLINE=Enabled) führt der EVG in regelmäßigen Abständen eine Zeitsynchronisation mit Zeitservern durch. Siehe 12 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport auch Sicherheitsdienst Zeitdienst. Kann eine Zeitsynchronisation innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht erfolgreich durchgeführt werden oder überschreitet die Zeitabweichung zwischen Systemzeit und Zeit des Zeitservers zum Zeitpunkt der Zeitsynchronisierung einen bestimmten Wert, so wird der kritische Betriebszustand an der Signaleinrichtung des Konnektors angezeigt. Der Administrator kann die Zeit des Konnektors auch über das Managementinterface einstellen, falls MGM_LU_ONLINE nicht aktiv ist. Netzdienste: Zertifikatsprüfung Der EVG überprüft die Gültigkeit der Zertifikate, die für den Aufbau der VPN-Kanäle verwendet werden. Die erforderlichen Informationen zur Prüfung der Gerätezertifikate werden dem EVG in Form einer (signierten) Trust-service Status List (TSL) und einer Sperrliste (CRL) bereitgestellt. Der EVG prüft die Zertifikate kryptographisch vermöge der aktuell gültigen TSL und CRL. Stateful Packet Inspection Der EVG kann nicht wohlgeformte IP-Pakete erkennen und verwirft diese. Er implementiert eine sogenannte „zustandsgesteuerte Filterung“. Dies ist eine dynamische Paketfiltertechnik, bei der jedes Datenpaket einer aktiven Session zugeordnet und der Verbindungsstatus in die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Informationsflusses einbezogen wird. Selbstschutz: Speicheraufbereitu ng Der EVG löscht nicht mehr benötigte kryptographische Schlüssel (insbesondere Sitzungsschlüssel für die VPN-Verbindung) nach ihrer Verwendung durch aktives Überschreiben mit Nullen oder festen Werten. Der EVG speichert medizinische Daten nicht dauerhaft. Ausnahmen sind die Speicherung von Daten während ihrer Ver- und Entschlüsselung; auch diese werden sobald wie möglich nach ihrer Verwendung gelöscht. Selbstschutz: Selbsttests Bei Programmstart wird eine Prüfung der Integrität der installierten ausführbaren Dateien und sonstigen sicherheitsrelevanten Dateien (Konfigurationsdateien, TSF-Daten) durch Verifikation von Signaturen durchgeführt. Schlägt die Prüfung der Integrität fehl, so wird der Start-Up Prozess abgebrochen. Nach einem Neustart wird der Prozess erneut durchlaufen. Selbstschutz: Schutz von Geheimnissen, Seitenkanal- resistenz Der EVG schützt Geheimnisse während ihrer Verarbeitung gegen unbefugte Kenntnisnahme. Dies gilt grundsätzlich für kryptographisches Schlüsselmaterial. Der private Authentisierungsschlüssel für das VPN wird bereits durch die gSMC-K und deren Resistenz gegen Seitenkanalangriffe geschützt. Der EVG verhindert darüber hinaus den Abfluss von geheimen Informationen wirkungsvoll, etwa die Sitzungsschlüssel der VPN-Verbindung oder zu schützende Daten der TI und der Bestandsnetze. Selbstschutz: Sicherheits-Log Der EVG führt ein Sicherheits-Log gemäß Konnektor- Spezifikation. 13 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Administration Der EVG bietet die Möglichkeit zum lokalen Management an. Dabei wird immer eine gesicherte Verbindung zum Konnektor aufgebaut. Zu den administrativen Tätigkeiten bzw. Wartungstätigkeiten gehören neben der Konfiguration des Konnektors u.a. die Verwaltung gewisser Filterregeln für den dynamischen Paketfilter sowie das Aktivieren und Deaktivieren des VPN-Tunnels. Die Administration gewisser Filterregeln für den dynamischen Paketfilter ist den Administratoren vorbehalten. Der EVG unterstützt keine Funktionalität für entferntes (remote) Management. Software Update Der EVG bietet die Möglichkeit an, Systemaktualisierungen durchzuführen. Der Update-Dienst des EVG kann beim zentralen Konfigurationsdienst der TI Informationen über verfügbare Update- Pakete erhalten und automatisch oder manuell (durch den Administrator) in den vorgesehenen Speicherbereich zur späteren Installation laden. Alternativ kann auch über die lokale Management-Schnittstelle ein Update-Paket bezogen werden. Kryptographische Basisdienste Der Konnektor implementiert gemäß den Vorgaben des Dokuments „Verwendung kryptographischer Algorithmen in der Telematikinfrastruktur“ die Kryptographische Basisdienste für den Aufbau von sicheren VPN Verbindungen zu den VPN Konzentratoren der TI und des SIS. TLS-Kanäle unter Nutzung sicherer kryptographischer Algorithmen Der Netzkonnektor stellt TLS-Kanäle zur sicheren Kommunikation mit anderen IT-Produkten zur Verfügung. Dabei wird die TLS- Funktionalität dem Anwendungskonnektor zur Verfügung gestellt, der auch das Management der TLS Verbindung übernimmt. Tabelle 1: Sicherheitsfunktionalität des EVG Mehr Details sind in den Sicherheitsvorgaben [5], in den Kapiteln 6 und 7, dargestellt. Die Werte, die durch den EVG geschützt werden, sind in den Sicherheitsvorgaben [5], Kapitel 3.1, definiert. Basierend auf diesen Werten stellen die Sicherheitsvorgaben die Sicherheitsumgebung in Form von Annahmen, Bedrohungen und organisatorischen Sicherheitspolitiken in den Kapiteln 3.5, 3.3 und 3.4 dar. Dieses Zertifikat umfasst die in Kap. 8 dieses Reports beschriebene Konfiguration des EVG. Die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse, wie in diesem Zertifikat bestätigt, erfolgte ohne Einbeziehung der für die Ver- und Entschlüsselung eingesetzten kryptographischen Algorithmen (vgl. §52 Abs. 4 Nr. 2 BSIG). Für Details siehe Kap. 9 dieses Berichtes. Dieses Zertifikat gilt nur für die angegebene Version des Produktes in der evaluierten Konfiguration und nur in Verbindung mit dem vollständigen Zertifizierungsreport. Dieses Zertifikat ist keine generelle Empfehlung des IT-Produktes durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte. Eine Gewährleistung für das IT-Produkt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder eine andere Organisation, die 14 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport dieses Zertifikat anerkennt oder darauf Einfluss hatte, ist weder enthalten noch zum Ausdruck gebracht. 2. Identifikation des EVG Der Evaluierungsgegenstand (EVG) heisst: RISE Konnektor V6.0, Version 5.6.2 Die folgende Tabelle beschreibt den Auslieferungsumfang: Nr Typ Identifier Version Auslieferungsart 1 SW RISE Konnektor V6.0 Software Version 5.6.2 Die Software wird ausschließlich als Software-Update-Paket über den KSR-Server verteilt. 2 SW AMTS und NFDM Fachmodul Firmware (nicht Teil des EVG) RISE Konnektor Fachmodul AMTS v1.2.1 RISE Konnektor Fachmodul NFDM v1.2.1 Die Fachmodule sind integraler Bestandteil des Anwendungskonnektors. 3 DOC RISE Konnektor Bedienungsanleitung Version 1.9.28, 30.10.2025 Hashwert (SHA-256): eb91efa26e55c72 4910a34f79cebcc dee7663b55d8ea 39a9fe3ca09d928 906ef Das Handbuch, dessen Integrität über den genannten Hashwert überprüft werden kann, kann auf der Herstellerwebseite heruntergeladen werden. 4 DOC RISE Konnektor Security Guidelines für Fachmodule Version 1.4, 01.04.2025 Hashwert (SHA-256): f829fc436b2fd391 b1bb9074e72baa b2cb9479693b71f 63658f1280427f2 6508 Die Security Guidance für Fachmodule wird nur intern den Fachmodul- Entwicklern zur Verfügung gestellt. Tabelle 2: Auslieferungsumfang des EVG Im Rahmen der initialen Auslieferung wird die Software zusammen mit der Hardware Version 1.0.0 als eine Einbox-Lösung implementiert. Da die in diesem Report genannte Version des EVG ausschließlich als Software-Update zur Verfügung gestellt wird, sind die 15 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Hardware des RISE Konnektors, Version 1.0.0, inklusive der gSMC-Ks nicht Teil des Auslieferungsumfangs. Nr Typ Identifier Version 1 HW RISE Konnektor Hardware (nicht Teil des EVG)7 Hardware Version 1.0.0 3 HW gSMC-Ks (nicht Teil des EVG)7 STARCOS 3.6 Health SMCK R1 für Generation 2 bzw. STARCOS 3.7 gSMC-K R1, Version 1.0.2 für Generation 2.1 Tabelle 2.1: Hardware des Konnektors (nicht Teil des Auslieferungsumfangs) Auslieferungsprozess des EVG Die sichere Lieferkette wird im Dokument RISE Konnektor Sichere Lieferkette [9] beschrieben. Die Anweisungen an den Nutzer, wie die Einhaltung der sicheren Lieferkette überprüft werden kann, sind im Benutzerhandbuch genannt. Das Gerät, das den EVG beinhaltet, ist in einem quaderförmigen Gehäuse (nicht Teil des EVG) untergebracht und verfügt über die Hardwareanschlüsse, die für den Betrieb des Konnektors nötig sind. Die gSMC-Ks (nicht Teil des EVG) befinden sich ebenfalls in diesem Gehäuse. Identifizierung des EVG Die Version des EVG kann über die grafische Benutzeroberfläche oder den Dienstverzeichnisdienst des Konnektors ermittelt werden. Beschreibungen dazu finden sich in [10]. Auf der Statusseite dieser Benutzeroberfläche finden sich Produktinformationen wie die Firmware-Version (EVG-Version), die Hardware-Version der unterliegenden Hardware sowie die Seriennummer des Geräts. 3. Sicherheitspolitik Die Sicherheitspolitik wird durch die funktionalen Sicherheitsanforderungen ausgedrückt und durch die Sicherheitsfunktionalität des EVG umgesetzt. Sie behandelt die folgenden Sachverhalte: ● VPN-Client ● Dynamischer Paketfilter mit zustandsgesteuerter Filterung ● Netzdienste (Zeitsynchronisation und Zertifikatsprüfung) ● Stateful Packet Inspection ● Selbstschutz (Speicheraufbereitung, Selbsttests, Schutz von Geheimnissen/ Seitenkanalresistenz, Sicherheits-Log) ● Administration (Administrator-Rollen, Management-Funktionen, Authentisierung der Administratoren, gesicherte Wartung, Software Update) 7 Der EVG wird in der von diesem Zertifizierungsverfahren abgedeckten Firmwareversion 5.6.2 ausschließlich als Software-Update zur Verfügung gestellt. 16 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport ● Kryptographische Basisdienste ● TLS-Kanäle unter Nutzung sicherer kryptographischer Algorithmen 4. Annahmen und Klärung des Einsatzbereiches Die in den Sicherheitsvorgaben definierten Annahmen sowie Teile der Bedrohungen und organisatorischen Sicherheitspolitiken werden nicht durch den EVG selbst abgedeckt. Diese Aspekte führen zu Sicherheitszielen, die durch die EVG-Einsatzumgebung erfüllt werden müssen. Hierbei sind unter anderem die folgenden Punkte relevant: ● OE.NK.Admin_EVG Sichere Administration des Netzkonnektors ● OE.NK.PKI Betrieb einer PKI und Verteilung der TSL ● OE.NK.phys_Schutz Physischer Schutz des EVG ● OE.NK.Betrieb_AK Sicherer Betrieb des Anwendungskonnektors ● OE.NK.Betrieb_CS Sicherer Betrieb der Clientsysteme Details und weitere Anforderungen an die Umgebung finden sich in den Sicherheitsvorgaben [5], Kapitel 4.2 und 4.3. 5. Informationen zur Architektur Die Architektur des EVG wird in den Sicherheitsvorgaben [5], Kapitel 1.3.4, beschrieben. 6. Dokumentation Die evaluierte Dokumentation, die in Tabelle 2 aufgeführt ist, wird zusammen mit dem Produkt zur Verfügung gestellt. Hier sind die Informationen enthalten, die zum sicheren Umgang mit dem EVG in Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorgaben benötigt werden. Zusätzliche Hinweise und Auflagen zum sicheren Gebrauch des EVG, die im Kapitel 10 enthalten sind, müssen befolgt werden. 7. Testverfahren Zur Bestätigung aller Sicherheitsfunktionen des EVG wurden folgende Methoden angewendet: ● automatisiertes Testen aller TSFI ● manuelles Testen aller TSFI ● Sourcecode-Reviews ● Netzwerktests einschließlich gezielter Tests der Protokolle IPsec und TLS Für die in diesem Abschnitt gegenständlichen Tests wurden ein produktiver (PROD) und ein Debug (DEBUG) Konnektor verwendet, abhängig vom jeweiligen Testfall. Für das Testen durch die Prüfstelle wurden sowohl die Ausprägungen “PROD” als auch “DEBUG” verwendet. Diese Ausprägungen sind konsistent mit den Angaben im Security Target. 17 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Die endgültige FW-Version ist 5.6.2. Zu der zuvor der Prüfstelle vorliegenden FW-Version 5.6.1 sind die Änderungen in 5.6.2 geringfügig und von der Prüfstelle bewertet. Die Testergebnisse für die 5.6.1 sind auch für die 5.6.2 gültig. Herstellertests Alle Testkonfigurationen sind konsistent zu den Angaben in den Sicherheitsvorgaben [5]. Das Testkonzept sieht automatische Testfälle vor, die in der Testsuite durchgeführt werden, und Testfälle, die eine manuelle Durchführung durch den Tester erfordern. Die folgenden vier Testkategorien bezüglich der Testautomatisierung sind definiert: ● Automatisierter Test: Der Testfall ist vollständig in der Testsuite implementiert. ● Manueller Test: Der Testfall muss komplett oder teilweise (z. B. mit Zuhilfenahme von zusätzlichen Testwerkzeugen wie Netzwerk Sniffer etc.) manuell durchgeführt werden. ● Manueller Test/Integration RU: Manueller Test, der in der gematik Referenzumgebung (RU) durchgeführt werden muss. ● Abgedeckt durch anderen Testfall: Der Testfall ist nicht direkt umgesetzt. Stattdessen wird auf einen anderen Testfall verwiesen, der entweder ein automatisierter Test oder ein manueller sein kann. Testergebnisse Alle Testfälle wurden erfolgreich ausgeführt und haben zum erwarteten Ergebnis geführt, oder für fehlgeschlagene Testfälle wurde eine angemessene Begründung gegeben. Unabhängige Prüfstellentests Für die in diesem Abschnitt gegenständlichen Tests wurden ein produktiver (PROD) und ein Debug (DEBUG) Konnektor verwendet, abhängig vom jeweiligen Testfall. Alle Testkonfigurationen sind konsistent zu den Angaben in den Sicherheitsvorgaben [5]. Testergebnisse Die Evaluatoren kommen zu dem Schluss, dass alle relevanten Tests erfolgreich ausgeführt werden konnten (oder in Einzelfällen eine angemessene Begründung für abweichendes Verhalten des EVG gegeben werden konnte). Penetrationstests Alle Konfigurationen des EVG, die von dieser Evaluierung abgedeckt sind, wurden getestet. Insgesamt wurden keine Abweichungen zwischen erwartetem und tatsächlichem Verhalten des EVG festgestellt; insbesondere war kein Angriffsszenario, welches einen Angreifer mit enhanced basic Angriffspotential voraussetzt, erfolgreich. Testergebnisse Es wurden keine Abweichungen zwischen erwarteten und erhaltenen Resultaten gefunden. Kein Angriffsszenario mit dem angenommenen Angriffspotential war in der operativen Umgebung des EVG, wie in den Sicherheitsvorgaben [5] definiert, tatsächlich erfolgreich, sofern alle durch den Entwickler geforderten Maßnahmen Anwendung finden. 18 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport 8. Evaluierte Konfiguration Dieses Zertifikat bezieht sich auf die folgenden Konfigurationen des EVG: ● RISE Konnektor V6.0 • Firmware-Version • fwVersion: 5.6.2 • fwVersionInfo: RISE Konnektor • Hardware-Version • hwVersion: 1.0.0 • serialNumber: product specific ● Dokumente • RISE Konnektor Bedienungsanleitung [11] • RISE Konnektor Security Guidelines für Fachmodule [11] Der Administrator kann über die Benutzeroberfläche die Firmware-Version des EVG auslesen. Mehr Details zur evaluierten Konfiguration des EVG sind in den Sicherheitsvorgaben [5] beschrieben. 9. Ergebnis der Evaluierung 9.1. CC spezifische Ergebnisse Der Evaluierungsbericht (Evaluation Technical Report, ETR) [6] wurde von der Prüfstelle gemäß den Gemeinsamen Kriterien [1], der Methodologie [2], den Anforderungen des Schemas [3] und allen Anwendungshinweisen und Interpretationen des Schemas (AIS) [4] erstellt, die für den EVG relevant sind. Die Evaluierungsmethodologie CEM [2] wurde verwendet. Für die Analyse des Zufallszahlengenerators wurde AIS 20 verwendet (siehe [4]). Die Verfeinerungen der Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit, wie sie in den Sicherheitsvorgaben beschrieben sind, wurden im Verlauf der Evaluation beachtet. Das Urteil PASS der Evaluierung wird für die folgenden Vertrauenswürdigkeitskomponenten bestätigt: ● Alle Komponenten der Vertrauenswürdigkeitsstufe EAL 3 der CC (siehe auch Teil C des Zertifizierungsreports) ● Die zusätzlichen Komponenten FSP.4, ADV_TDS.3, ADV_IMP.1, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2 Da die Evaluierung eine Re-Evaluierung zum Zertifikat BSI-DSZ-CC-1052-V6-2024 darstellt, konnten bestimmte Evaluierungsergebnisse wiederverwendet werden. Diese Re- Evaluierung konzentrierte sich insbesondere auf die Einführung der Unterstützung von ECC für IPSec. Zudem wurden weitere Anforderungen der gematik umgesetzt und verschiedene funktionale Verbesserungen eingeführt. Die Evaluierung hat gezeigt: 19 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 ● PP Konformität: Common Criteria Schutzprofil (Protection Profile), Schutzprofil 1: Anforderungen an den Netzkonnektor, BSI-CC-PP-0097-V2-2020-MA-02, Version 1.6.7, 15.03.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [7] ● Funktionalität: PP konform plus produktspezifische Ergänzungen Common Criteria Teil 2 erweitert ● Vertrauenswürdigkeit: Common Criteria Teil 3 konform EAL 3 mit Zusatz von FSP.4, ADV_TDS.3, ADV_IMP.1, ALC_TAT.1, AVA_VAN.5 und ALC_FLR.2 Die Ergebnisse der Evaluierung gelten nur für den EVG gemäß Kapitel 2 und für die Konfigurationen, die in Kapitel 8 aufgeführt sind. 9.2. Ergebnis der kryptographischen Bewertung Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zur Durchsetzung der Sicherheitspolitik im EVG enthaltenen kryptographischen Funktionalitäten und verweist auf den jeweiligen Anwendungsstandard in dem die Eignung festgestellt ist. # Zweck Kryptographische Funktion Implementie- rungsstandard Schlüssellänge in Bits Anwendungs- standard 1. Authentizität Signaturverifikation für VPN und TLS sha256WithRSAEnc ryption (OID 1.2.840.113549.1.1.1 1) und ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) und (nur VPN) ecdsa-with-SHA384 (OID 1.2.840.10045.4.3.3) [RFC 8017] (PKCS#1) [FIPS 180-4] (SHA-256) [TR-03111] (ECDSA) Für RSA: 2048 bit Für ECDSA: Schlüsselgröße entsprechend der benutzten elliptischen Kurve brainpoolP256r1, brainpoolP384r1 ([RFC 7027]) [gemSpec_Krypt] Kap. 3.3.1 und Kap. 3.3.2 2. Verifikation von Signaturen des TSL- Signer-Zertifikats und CRL mit sha256WithRSAEnc ryption (OID 1.2.840.113549.1.1.1 1) und ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) auf brainpoolP256r1 [RFC 8017] (PKCS#1) [FIPS 180-4] (SHA) [TR-03111] (ECDSA) [AVA_CCA], siehe [17], Kap. 2.27 2048 bit für RSA Für ECDSA: Schlüsselgröße entsprechend der benutzten elliptischen Kurve brainpoolP256r1 ([RFC 5639]) [gemSpec_Krypt], Kap. 3.14 3. Authentisie- rung Signaturerstellung mit Unterstützung von gSMC-K und Verifikation für VPN sha256withRSAEncr yption (OID 1.2.840.113549.1.1.1 [RFC 8017] (PKCS#1) [FIPS 180-4] (SHA) 2048 bit Für ECDSA: Schlüsselgröße entsprechend der benutzten elliptischen Kurve brainpoolP256r1, [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 20 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport # Zweck Kryptographische Funktion Implementie- rungsstandard Schlüssellänge in Bits Anwendungs- standard 1) ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) auf brainpoolP256r1 ecdsa-with-SHA384 (OID 1.2.840.10045.4.3.3) with brainpoolP384r1 brainpoolP384r1 ([RFC 5639]) 4. Signaturerstellung mit Unterstützung von gSMC-K und -Verifikation für TLS sha256withRSAEncr yption (OID 1.2.840.113549.1.1.1 1) und (nur Verifikation) ecdsa-with-SHA256 (OID 1.2.840.10045.4.3.2) [RFC 8017] (PKCS#1) [FIPS 180-4] (SHA) [RFC 5246] (TLS v1.2) [TR-03111] (ECDSA) 2048 bit für RSA Für ECDSA: Schlüsselgröße entsprechend der benutzten elliptischen Kurve brainpoolP256r1 ([RFC 7027]) [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 5. Schlüssel- austausch Diffie-Hellman Schlüsselaustausch (DH) für VPN (IPsec IKEv2, DH Gruppe 14) [HaC] (DH) [RFC 3526] (DH Group) [RFC 7296] (IKEv2) [AVA_CCA], siehe [17], Kap. 2.10 DH: group 14 2048-bit Länge des privaten Exponenten >= 2047 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 6. Diffie-Hellman Schlüsselaustausch (DH) und Elliptic Curve Diffie-Hellman Schlüsselaustausch (ECDH) für TLS [HaC] (DH) [SEC1] (ECDH), [RFC 5246] (TLS v1.2) [RFC 3268] (DHE_RSA) [RFC 4492] (ECDHE_RSA) [RFC 3526] (DH Group 14) [AVA_CCA], siehe [17], Kap. 2.10 DH: group 14 2048 bit Länge des privaten Exponenten >= 2047 bit ECDH: Schlüsselgrößen entsprechend der benutzten elliptischen Kurven P-{256,384} ([FIPS 186-4]) und brainpoolP{256, 384}r1 ([RFC 7027]) [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.2 7. Schlüsselab- leitung HMAC Berechnung für VPN (PRF) PRF-HMAC- SHA-256 [FIPS 180-4] (SHA) [RFC 4868] (PRF- HMAC-SHA-256) [RFC 7296] (IKEv2) 128 bit und 256 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 8. Schlüsselableitung für TLS 1.2 [RFC 5246] (TLS v1.2) [FIPS 180-4] (SHA) [RFC 2104] (HMAC) 128 bit und 256 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.2 21 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 # Zweck Kryptographische Funktion Implementie- rungsstandard Schlüssellänge in Bits Anwendungs- standard 9. Schlüssel- generierung RSA Schlüsselpaar Generierung im X.509 und PKCS#12 Format [RFC 4055] (sup. [RFC 5280]), [RFC 7292] (PKCS#12) [FIPS 186-4] (Method B.3.3) 2048 bit und 3072 bit [7] PP-0097 (2048 bit) [TR-03116-1] (3072 bit) 10. ECC Schlüsselpaar Generierung im X.509 und PKCS#12 Format [RFC 5639] [RFC 7292] (PKCS#12) TR 03111 256 bit [gemSpec_Krypt], chap. 3.3.1 11. Integrität HMAC Berechnung und Prüfung für VPN HMAC mit SHA-256 [FIPS 180-4] (SHA) [RFC 2104] (HMAC) [RFC 2404] (HMAC- SHA-1 mit ESP) [RFC 4868] (HMAC- SHA-2 mit IPsec) [RFC 7296] (IKEv2) 160 bit und 256 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 12. HMAC Berechnung und Prüfung für TLS HMAC mit SHA-1, SHA-256 und SHA-384 [FIPS 180-4] (SHA) [RFC 2104] (HMAC) [RFC 5246] (TLS v1.2) 160 bit, 256 bit und 384 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.2 13. Vertraulich- keit Symmetrische Verschlüsselung und Entschlüsselung mit ESP und für VPN Kommunikation AES-CBC [FIPS 197] (AES) [RFC 3602] (AES- CBC) [RFC 4303] (ESP) [RFC 4301] (IPsec) 256 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 14. Symmetrische Verschlüsselung und Entschlüsselung für TLS v1.2 AES-128 und AES-256 in CBC [FIPS 197] (AES) [RFC 3602] (AES- CBC) [RFC 3268] (AES- TLS mit DH) [RFC 4492] (AES- TLS mit ECDH) 128 bit und 256 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.2 15. Vertraulich- keit mit Nachrichten- authentizität (Authenticate d Encryption) AES-128 und AES-256 im GCM Modus für TLS 1.2 [FIPS 197] (AES) [RFC 3268] (AES- TLS) [SP 800-38D] (GCM) [RFC 5289] (AES- GCM-TLS) [RFC 5116] (AEAD) 128 bit und 256 bit [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.2 16. Vertrauens- würdiger Kanal TLS v1.2 [RFC 5246] (TLS v1.2) [TLS_Analysis], siehe [16] - [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.2 17. VPN IPsec (IKEv2) unter Verwendung zertifikatsbasierter [RFC 4301] (IPsec) [RFC 4303] (ESP) - [gemSpec_Krypt], Kap. 3.3.1 22 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport # Zweck Kryptographische Funktion Implementie- rungsstandard Schlüssellänge in Bits Anwendungs- standard Authentisierung [RFC 7296] (IKEv2) [VPN_Analysis], siehe [16] Tabelle 3: kryptografische Funktionen des EVG Die kryptografische Stärke dieser Algorithmen wurde in diesem Zertifizierungsverfahren nicht bewertet (siehe BSIG §52, Abs. 4, 2). Gemäß [13] sind die Algorithmen geeignet für den jeweiligen Zweck. Eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer ist nicht vorgegeben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zur Durchsetzung der Sicherheitspolitik im EVG enthaltenen kryptographischen Funktionalitäten, für die im EVG enthaltene Update-Funktionalität, und legt deren Bewertung des Sicherheitsniveaus aus kryptographischer Sicht dar. Jede kryptografische Funktion, die in der Spalte 'Sicherheitsniveau mehr als 120 Bit' ein 'Nein' enthält erreicht nur ein Sicherheitsniveau unterhalb von 120 Bit (im allgemeinen Anwendungsfall). Zu beachten ist, dass sich die Spalte "Sicherheitsniveau" in Tabelle 7 nur auf die rein kryptographische (mathematische) Stärke bezieht, und keinerlei eventuell ausnutzbare Schwäche bedingt durch Seitenkanal- Leckinformation, physikalische Attacken, oder Implementierungsfehler jedweder Art berücksichtigt. # Zweck Kryptographische Funktion Implementie- rungsstandard Schlüssel- länge in Bits Sicher- heits- niveau mehr als 120 Bit Bemerkungen 1. Authentizität RSA Signaturverifikation mit RSASSA-PKCS1- v1_5 mit SHA-256 [RFC 8017] (RSASSA-PKCS1- v1_5), [FIPS 180-4] (SHA) 2048 bit Nein Firmwareupdate Signaturverifikation FDP_UIT.1/NK.Upd ate 2. RSA Signaturverifikation mit RSASSA-PSS mit SHA-256 [RFC 8017] (RSASSA-PSS), [FIPS 180-4] (SHA) 2048 bit Nein UpdateInfo.xml und FirmwareGroupInfo. xml Signaturverifikation FDP_UIT.1/NK.Upd ate Tabelle 4: Kryptografische Funktionen des EVG (Update und Backup) Die kryptografische Stärke dieser Algorithmen wurde in diesem Zertifizierungsverfahren nicht bewertet (siehe BSIG §52, Abs. 4, 2). Jedoch können kryptografische Funktionen mit einem Sicherheitsniveau unterhalb von 120 Bit nicht länger als sicher angesehen werden, ohne den Anwendungskontext zu beachten. Deswegen muss geprüft werden, ob diese kryptografischen Funktionen für den vorgesehenen Verwendungszweck angemessen sind. Weitere Hinweise und Anleitungen können der 'Technischen Richtline BSI TR-02102' (https://www.bsi.bund.de) entnommen werden. 10. Auflagen und Hinweise zur Benutzung des EVG Die in Tabelle 2 genannte Betriebsdokumentation enthält die notwendigen Informationen zur Anwendung des EVG und alle darin enthaltenen Sicherheitshinweise sind zu 23 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 beachten. Zusätzlich sind alle Aspekte der Annahmen, Bedrohungen und Politiken wie in den Sicherheitsvorgaben dargelegt, die nicht durch den EVG selbst, sondern durch die Einsatzumgebung erbracht werden müssen, zu berücksichtigen. Der Anwender des Produktes muss die Ergebnisse dieser Zertifizierung in seinem Risikomanagementprozess berücksichtigen. Um die Fortentwicklung der Angriffsmethoden und -techniken zu berücksichtigen, sollte er ein Zeitintervall definieren, in dem eine Neubewertung des EVG erforderlich ist und vom Inhaber dieses Zertifikates verlangt wird. Die Begrenzung der Gültigkeit der Verwendung der kryptographischen Algorithmen wie in Kapitel 9 dargelegt muss ebenso durch den Anwender und seinen Risikomanagementprozess für das IT-System berücksichtigt werden. Zertifizierte Aktualisierungen des EVG, die die Vertrauenswürdigkeit betreffen, sollten verwendet werden, sofern sie zur Verfügung stehen. Stehen nicht zertifizierte Aktualisierungen oder Patches zur Verfügung, sollte er den Inhaber dieses Zertifikates auffordern, für diese eine Re-Zertifizierung bereitzustellen. In der Zwischenzeit sollte der Risikomanagementprozess für das IT-System, in dem der EVG eingesetzt wird, prüfen und entscheiden, ob noch nicht zertifizierte Aktualisierungen und Patches zu verwenden sind oder zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Systemsicherheit aufrecht zu erhalten. Der EVG kann seine Sicherheitsleistung nur unter den folgenden Bedingungen erbringen: ● Die EVG-Konfiguration sieht eine verpflichtende Nutzung von TLS sowie eine verpflichtende Client-System-Authentisierung vor; ● Die angeschlossenen Client-Systeme verifizieren die Authentizität des Konnektors, wenn sie dessen Dienste nutzen oder Ereignisse empfangen; ● Der Benutzer ist in der Lage zu identifizieren, dass die Verbindung zu einem Client- System sicher ist. Der EVG Benutzer soll (shall) den EVG nur dann betreiben, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ein Verstoß oder eine Nichterfüllung dieser Bedingungen wird als eine Schwachstelle des EVG bezüglich der Einsatzumgebung verstanden. In diesem Fall ist der EVG Benutzer dafür verantwortlich, Gegenmaßnahmen gegen diese Schwachstelle zu ergreifen. Der EVG unterstützt unterschiedliche Betriebskonfigurationen. Die wesentlichen Konfigurationen sind: “Parallel”-, “InReihe”- und „Offline“-Modus. Die empfohlene Konfiguration ist “InReihe”, da diese eine höhere Sicherheit der angeschlossenen LAN- seitigen Netzwerke bietet. Der EVG unterstützt den Import und die Generierung benutzerdefinierter Zertifikate, die der EVG als Serveridentitäten bei TLS-Verbindungen einsetzt. Die empfohlene Konfiguration ist das originale und ggf. laufzeitverlängerte Zertifikat C.AK.AUT zu verwenden, da die Speicherung des privaten Schlüssels auf der Gerätekarte gSMC-K eine höhere Sicherheit bietet. Für aktive VPN Verbindungen, die IPSec nutzen, sind im EVG keine Gegenmaßnahmen gegen die statistische Datenverkehrsanalyse implementiert. 11. Sicherheitsvorgaben Die Sicherheitsvorgaben [5] werden zur Veröffentlichung in einem separaten Dokument im Anhang A bereitgestellt. 24 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport 12. Definitionen 12.1. Abkürzungen AES Advanced Encryption Standard AIS Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema AK Anwendungskonnektor AMTS Arzneimitteltherapiesicherheit BIOS Basic Input/Output System BnetzA-VL Vertrauensliste der Bundesnetzagentur BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik / Federal Office for Information Security, Bonn, Germany BSIG BSI-Gesetz / Act on the Federal Office for Information Security CCRA Common Criteria Recognition Arrangement CC Common Criteria for IT Security Evaluation - Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik CEM Common Methodology for Information Technology Security Evaluation - Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik cPP Collaborative Protection Profile CRL Certificate Revocation List DTBS Data To Be Signed EAL Evaluation Assurance Level – Vertrauenswürdigkeitsstufe eGK Elektronische Gesundheitskarte ePA Elektronische Patientenakte ESP Encapsulating Security Payload ETR Evaluation Technical Report EVG Evaluierungsgegenstand GCM Galois/Counter Mode gSMC-K Sicherheitsmodul für den Konnektor HBA Heilberufsausweis HMAC Keyed-Hash Message Authentication Code ICCSN Integrated Circuit Card Serial Number IKE Internet Key Exchange IPsec Internet Protocol Security IT Information Technology - Informationstechnologie ITSEF Information Technology Security Evaluation Facility - Prüfstelle für IT- Sicherheit 25 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 KSR Konfigurations- und Software-Repository LAN Local Area Network NFDM Notfalldatenmanagement NK Netzkonnektor NTP Network Time Protocol PKI Public Key Infrastructure PP Protection Profile – Schutzprofil PTV Produkttyp Version QES Qualifizierte Elektronische Signatur SAR Security Assurance Requirement - Vertrauenswürdigkeitsanforderungen SF Security Function - Sicherheitsfunktion SFP Security Function Policy - Politik der Sicherheitsfunktion SFR Security Functional Requirement - Funktionale Sicherheitsanforderungen SHA Secure Hash Algorithm SIS Secure Internet Service ST Security Target – Sicherheitsvorgaben SW Software TCP/IP Transmission Control Protocol/Internet Protocol TI Telematikinfrastruktur TLS Transport Layer Security TOE Target of Evaluation - Evaluierungsgegenstand TSC TSF Scope of Control - Anwendungsbereich der TSF-Kontrolle TSF TOE Security Functionality – EVG-Sicherheitsfunktionalität TSFI TOE Security Functionality Interface – TSF Schnittstelle TSL Trust-service Status List UDP User Datagram Protocol VPN Virtual Private Network VSDM Versichertenstammdatenmanagement WAN Wide Area Network 12.2. Glossar Erweiterung - Das Hinzufügen von funktionalen Anforderungen, die nicht in Teil 2 enthalten sind, und/oder von Vertrauenswürdigkeitsanforderungen, die nicht in Teil 3 enthalten sind. 26 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport Evaluationsgegenstand – Software, Firmware und / oder Hardware und zugehörige Handbücher. EVG-Sicherheitsfunktionalität – Eine Menge, die die gesamte Hardware, Software, und Firmware des EVG umfasst, auf die Verlass sein muss, um die SFR durchzusetzen. Formal – Ausgedrückt in einer Sprache mit beschränkter Syntax und festgelegter Semantik, die auf bewährten mathematischen Konzepten basiert. Informell – Ausgedrückt in natürlicher Sprache. Objekt – Eine passive Einheit im EVG, die Informationen enthält oder empfängt und mit der Subjekte Operationen ausführen. Schutzprofil – Eine implementierungsunabhängige Menge von Sicherheitsanforderungen für eine Kategorie von EVG. Sicherheitsfunktion – Ein Teil oder Teile eines EVG, auf die zur Durchsetzung einer hierzu in enger Beziehung stehenden Teilmenge der Regeln der EVG-Sicherheitspolitik Verlass sein muss. Sicherheitsvorgaben – Eine implementierungsabhängige Menge von Sicherheitsanforderungen für eine Kategorie von EVG. Subjekt – Eine aktive Einheit innerhalb des EVG, die die Ausführung von Operationen auf Objekten bewirkt. Zusatz – Das Hinzufügen einer oder mehrerer Anforderungen zu einem Paket. 13. Literaturangaben [1] Gemeinsame Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Criteria for Information Technology Security Evaluation/CC), Version 3.1 Part 1: Introduction and general model, Revision 5, April 2017 Part 2: Security functional components, Revision 5, April 2017 Part 3: Security assurance components, Revision 5, April 2017 https://www.commoncriteriaportal.org [2] Gemeinsame Evaluationsmethodologie für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik (Common Methodology for Information Technology Security Evaluation (CEM), Evaluation Methodology, Version 3.1, Rev. 5, April 2017, https://www.commoncriteriaportal.org [3] BSI-Zertifizierung: Verfahrendokumentation zum Zertifizierungsprozess (CC- Produkte) und Verfahrensdokumentation zu Anforderungen an Prüfstellen, die Anerkennung und Lizenzierung (CC-Stellen), https://www.bsi.bund.de/zertifizierung [4] Anwendungshinweise und Interpretationen zum Schema (AIS), die für den EVG relevant sind8 https://www.bsi.bund.de/AIS 8 insbesondere • AIS 1, Version 14, Durchführung der Ortsbesichtigung in der Entwicklungsumgebung des Herstellers • AIS 14, Version 7, Anforderungen an Aufbau und Inhalt der ETR-Teile (Evaluation Technical Report) für Evaluationen nach CC (Common Criteria) • AIS 19, Version 9, Anforderungen an Aufbau und Inhalt der Zusammenfassung des ETR (Evaluation Technical Report) für Evaluationen nach CC (Common Criteria) und ITSEC 27 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 [5] Sicherheitsvorgaben, Version 6.0.9, 29.10.2025, Security Target für RISE Konnektor V6.0, Research Industrial Systems Engineering (RISE) [6] Evaluierungsbericht BSI-DSZ-CC-1052-V7, Version 4.2, 24.11.2025, Evaluation Technical Report (ETR) – Summary, SRC Security Research & Consulting GmbH (vertrauliches Dokument) [7] Common Criteria Schutzprofil (Protection Profile), Schutzprofil 1: Anforderungen an den Netzkonnektor, BSI-CC-PP-0097-V2-2020-MA-02, Version 1.6.7 vom 15.03.2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [8] RISE Konnektor Sichere Lieferkette, Version 0.9.9, 29.03.2022, Research Industrial Systems Engineering (RISE) [9] Konfigurationsliste des EVG bestehend aus folgenden vertraulichen Dokumenten: configuration list, collection of csv-files for each source code repository, Version 5.6.2 RISE Konnektor Implementierung, Version 1.29, 13.11.2025 RISE Konnektor Referenzverzeichnis, Version 6.33, 05.11.2025 [10] Guidance Dokumentation für den EVG RISE Konnektor Bedienungsanleitung, Version 1.9.28, 30.10.2025 RISE Konnektor Security Guidelines für Fachmodule, Version 1.4, 01.04.2025 [11] Implementation standards: [FIPS 180-4] NIST: FIPS PUB 180-4 Secure Hash Signature Standard (SHS), March 2012 [FIPS 186-4] NIST: FIPS 186-4 Digital Signature Standard (DSS), July 2013 [FIPS 197] NIST FIPS 197: Advanced Encryption Standard (AES). November 2001 [FIPS 202] NIST: FIPS PUB 202: SHA-3 Standard: Permutation-Based Hash and Extendable-Output Functions, August 2015 [SP 800-38D] NIST Special Publication 800-38D, Recommendation for Block Cipher Modes of Operation: Galois/Counter Mode (GCM) and GMAC, November, 2007 [RFC 2404] C. Madson, R. Glenn: Use of HMAC-SHA-1-96 within ESP and AH, November 1998, RFC 2404, https://www.rfc-editor.org/rfc/rfc2404.txt • AIS 20, Version 3, Funktionalitätsklassen und Evaluationsmethodologie für deterministische Zufallszahlengeneratoren • AIS 23, Version 4, Zusammentragen von Nachweisen der Entwickler • AIS 31, Version 3, Funktionalitätsklassen und Evaluationsmethodologie für physikalische Zufallszahlengeneratoren • AIS 32, Version 7, CC-Interpretationen im deutschen Zertifizierungsschema • AIS 38, Version 2, Reuse of evaluation results • AIS 46, Version 3, Informationen zur Evaluierung von kryptographischen Algorithmen und ergänzende Hinweise für die Evaluierung von Zufallszahlengeneratoren 28 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport [RFC 4868] S. Kelly, S. Frankel: Using HMAC-SHA-256, HMAC-SHA-384, and HMAC-SHA-512 with IPsec. May 2007, RFC 4868, https://www.rfc-editor.org/rfc/ rfc4868.txt [RFC 7296] C. Kaufman, P.Hoffman, Y.Nir, P.Eronen, T. 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Oktober 2011 [ETSI_TS_119_612] ETSI TS 119 612, Electronic Signatures and Infrastructures (ESI); Trusted Lists, Version 2.1.1 (2015-07) [ETSI_TS_119_312] ETSI TS 119 312, Electronic Signatures and Infrastructures (ESI); Cryptographic Suites, Version 1.2.1 (2017-05) [12] Application standards: [gemSpec_Kon] Einführung der Gesundheitskarte: Spezifikation Konnektor, Version 5.24.0, gematik GmbH [gemSpec_Krypt] Einführung der Gesundheitskarte - Verwendung kryptographischer Algorithmen in der Telematikinfrastruktur, Version 2.35.0, gematik GmbH [TR-03116-1] Technische Richtlinie BSI TR-03116-1 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung, Teil 1: Telematikinfrastruktur, Version 3.20, 21.09.2018, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [TR-03111] Technical Guideline TR-03111 Elliptic Curve Cryptography, TR-03111, Version 2.10, 2018-06-01, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [13] Joint Interpretation Library (JIL) Attack Methods for POIs, Version 1.95, February 2015 [14] Kryptographische Mechanismen des RISE Konnektor V6.0, Version 1.9, 29.10.2025 (vertrauliches Dokument) [15] [TLS_Analysis] TLS-Analyse durch SRC, anhand der Anforderungen an TLS im deutschen CC-Zertifizierungsschema, Version 1.9, 29.10.2021, SRC Security Research & Consulting GmbH file name: 1189_TLS_Analyse_RISE_v19.pdf (vertrauliches Dokument) [VPN_Analysis] VPN-Analyse bestehend aus: IPsec-RFCs - MAY_SHOULD Anforderungen, Version: 1.1, 16.09.2020, SRC Security Research & Consulting GmbH, filename: 1132_RISE_RFCMS_v11_20200916.pdf (vertrauliches Dokument) 31 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 VPN Analyse, basierend auf Anforderungen an kryptographisch gesicherte VPN-Kanäle / Trusted Channels im deutschen CC-Zertifizierungsschema, Version 1.4, 25.10.2021, SRC Security Research & Consulting GmbH (vertrauliches Dokument) 32 / 34 BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 Zertifizierungsreport C. Auszüge aus den Kriterien Die Bedeutung der Vertrauenswürdigkeitskomponenten und -stufen kann direkt den Common Criteria entnommen werden. Folgende Referenzen zu den CC können dazu genutzt werden: • Definition und Beschreibung zu Conformance Claims: CC Teil 1 Kapitel 10.5, • Zum Konzept der Vertrauenswürdigkeitsklassen, -familien und -kompomenten: CC Teil 3 Kapitel 7.1, • Zum Konzept der vordefinierten Vertrauenswürdigkeitsstufen (evaluation assurance levels - EAL): CC Teil 3 Kapitel 7.2 und 8, • Definition und Beschreibung der Vertrauenswürdigkeitsklasse ASE für Sicherheitsvorgaben / Security Target Evaluierung: CC Teil 3 Kapitel 12, • Zu detaillierten Definitionen der Vertrauenswürdigkeitskomponenten für die Evaluierung eines Evaluierungsgegenstandes: CC Teil 3 Kapitel 13 bis 17, • Die Tabelle in CC Teil 3, Anhang E fasst die Beziehung zwischen den Vertrauenswürdigkeitsstufen (EAL) und den Vertrauenswürdigkeitsklassen, -familien und -komponenten zusammen. Die Common Criteria sind unter https://www.commoncriteriaportal.org/cc/ veröffentlicht. 33 / 34 Zertifizierungsreport BSI-DSZ-CC-1052-V7-2026 D. Anhänge Liste der Anhänge zu diesem Zertifizierungsreport Anhang A: Die Sicherheitsvorgaben werden in einem eigenen Dokument zur Verfügung gestellt. 34 / 34